Vorstellung des Programms

Das DFJW fördert trilaterale Begegnungen für junge Menschen zwischen 3 und 30 Jahren. Die Förderung der europäischen Zusammenarbeit und demokratischer Werte sind für das DFJW eine Herzensangelegenheit. Deshalb machen wir uns für die Ausweitung der Austausche auf ein weiteres Land stark, damit aus dem deutsch-französischen Tandem eine treibende Kraft für die Begegnung zwischen jungen Menschen in Europa und darüber hinaus wird. 

So kann der einzigartige deutsch-französische Dialog Inspirationsquelle für Länder in Konfliktsituationen sein und jungen Menschen aus Regionen, die sich normalerweise nicht begegnen würden, neue Perspektiven öffnen. Bei einem Austausch treffen sich junge Menschen aus 3 Ländern auf Augenhöhe und diskutieren über Probleme und Herausforderungen von heute. 

Ob Sie einer Schule, einer Hochschule, einem Ausbildungszentrum, einem Verein oder einer Gebietskörperschaft angehören: Überwinden Sie Grenzen und organisieren Sie trilaterale Begegnungen in Verbindung mit dem deutsch-französischen Tandem!

Sie entscheiden über eine Begegnung zu einem aktuellen Thema (Geschichte und Zukunft Europas, Demokratie und Menschenrechte, Friedensbildung, bürgerschaftliches Engagement usw.) mit Frankreich und einem weiteren Land. Gemäß den Richtlinien des DFJW werden Begegnungen mit Ländern Mittel- und Osteuropas (MOE) und Südosteuropas (SOE) sowie Anrainerländern des Mittelmeerraums bevorzugt ausgewählt.

Interkulturelles Lernen muss im Mittelpunkt einer trilateralen Begegnung stehen. Die konkreten Modalitäten, insbesondere das Programm, können frei gestaltet werden. Sie entscheiden gemeinsam mit den Partnereinrichtungen bzw. -vereinen der beteiligten 3 Länder darüber. Anschließend können Sie beim DFJW eine Förderung beantragen.

Weitere Informationen zum Inhalt der trilateralen Begegnungen, zu Schwerpunktregionen und Entwicklung der DFJW-Programme finden Sie auf der Seite Trilaterale Programme

Sie haben noch keine Partnereinrichtung oder keinen Partnerverein in Frankreich gefunden? Dann besuchen Sie die DFJW-Plattform Partneranzeigen!

So beantragen Sie eine Förderung

Sie können eine Förderung direkt beim DFJW oder aus den Sonderfonds des deutschen und französischen Außenministeriums beantragen. 

Förderung des DFJW 

Förderanträge sind mindestens 3 Monate vor Projektbeginn an das DFJW oder an die zuständige Zentralstelle zu richten. Füllen Sie das nachstehende Antragsformular aus und senden Sie es an zsb@dfjw.org. Bitte konsultieren Sie vor Antragstellung die Richtlinien des DFJW und prüfen Sie, ob Ihr Projekt den Auswahlkriterien entspricht und förderfähig ist. 

Nachstehend finden Sie eine Auswahl an trilateralen Begegnungen und Kontakte für weitere Informationen. Bei jedem Projekt ist die aufnehmende Organisation für den Förderantrag zuständig, also die deutsche Organisation für die Begegnung in Deutschland und die französische Organisation für die Begegnung in Frankreich. Die Organisation des dritten Partnerlandes kann keinen Antrag stellen, er muss von der deutschen oder der französischen Partnerorganisation einreicht werden.

Falls ein Verein zu einer Zentralstelle des DFJW gehört, reichen Sie Ihre Unterlagen bitte bei dieser Zentralstelle ein.

Trilateraler Schulaustausch 

Für Fragen oder weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Patricia Paquier: paquier@dfjw.org 

Trilaterale außerschulische Begegnungen 

Für Fragen oder ergänzende Informationen wenden Sie sich bitte an Laura Bonn: trilateral@dfjw.org 

Trilaterale Hochschulbegegnungen

Für Fragen oder weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Michaela Christmann: christmann@dfjw.org 

Trilaterale berufliche Begegnungen 

Für Fragen oder ergänzende Informationen wenden Sie sich bitte an Eva Philippon: philippon@dfjw.org

Förderung aus den Sonderfonds 

Sie können ebenso eine Förderung aus dem MOE-, SOE- oder Maghreb-Sonderfonds  beantragen. Reichen Sie hierzu Ihren Antrag zwischen dem 1. September und dem 1. November im Jahr vor dem Projektstart ein. 

Informieren Sie sich über die jährlichen Projektausschreibungen und bewerben Sie sich mit Ihrem Projekt. Diese Fördermittel werden an innovative Maßnahmen mit einer ausgeprägten politischen Dimension vergeben. Die Projekte erhalten dadurch eine hohe Sichtbarkeit. Weitere Informationen finden Sie in den jeweiligen Projektausschreibungen: 

Anschließend füllen Sie bitte ein Bewerbungsformular (in der Projektausschreibung) aus und senden es zusammen mit einem vorläufigen Programm an trilateral@dfjw.org 

DFJW-Tutorial: Wie finde ich das trilaterale Programm, das zu meinem Projekt passt?

Erfahrungsberichte

Die Begegnung „bietet die Möglichkeit, Brücken zwischen verschiedenen EU-Staaten zu bauen, um Verbindungen zu knüpfen und Bürger:innen stärker einzubeziehen. […] Mit dem Schwung des deutsch-französischen Tandems erleichtert diese Vernetzung den Austausch von Ideen, Wissen und Know-how, begünstigt das gegenseitige Verständnis und stärkt die Idee gemeinsamer europäischer Werte. Der Austausch fördert die persönliche Entwicklung und Offenheit der Teilnehmenden und regt sie an, andere Sichtweisen auf die Welt kennenzulernen. Außerdem wird Armut durch neue Möglichkeiten oder Kooperationsperspektiven (Netzwerk zur besseren Eingliederung in den Arbeitsmarkt) bekämpft“.

MOE-Projekt 2022 „Europe Convergence“ zwischen Deutschland, Frankreich und Rumänien
Die Begegnung fand in Mainz statt und wurde von den Partnern Magna Vox (Frankreich), Partnerschaftsverband Mainz (Deutschland) und Gemeindeverwaltung Cluj-Napoca (Rumänien) organisiert

Die Vorteile des Programms

  • 1° Eine interkulturelle Begegnung im Herzen Europas

    Bei trilateralen Begegnungen können junge Menschen aus Deutschland und Frankreich und anderen, teilweise weiter entfernten Ländern, andere junge Menschen treffen. Gemeinsam lernen sie sich kennen und knüpfen Kontakte jenseits von Stereotypen oder Vorurteilen. 

  • 2° Eine lebendige Form des Sprachenlernens

    Während des Austauschs mit 2 anderen Ländern verstehen die jungen Menschen, wie wichtig und bereichernd das Erlernen von Fremdsprachen ist. Sie sind motiviert, beharrlich Französisch zu sprechen und sogar weitere Sprachen kennenzulernen.

  • 3° Eine wertvolle Station im Werdegang

    Unabhängig vom schulischen, beruflichen oder persönlichen Werdegang erleben die Teilnehmenden bei diesen Begegnungen lebensprägende Momente, in denen sie sich für andere öffnen und eine Auszeit vom Alltag und ihrem sonstigen Umfeld nehmen können. Für ihren Lebenslauf und ihre Entwicklung als mündige Bürger:innen ist das ein wichtiger Schritt. 

FAQ

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FAQ: Trilaterale Programme

Was kann das DFJW fördern?

Das DFJW kann Fahrtkosten, Basiskosten (Unterkunft und Verpflegung), Projektkosten und Aktivitäten der Sprachanimation fördern. Für die genauen Sätze konsultieren Sie bitte unsere Richtlinien.

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An welche Zielgruppen/Altersgruppen richten sich die Programme?

Die trilateralen Programme richten sich an alle jungen Menschen in Deutschland, Frankreich und bestimmten weiteren Ländern, unabhängig vom Sprachniveau oder der geographischen und soziokulturellen Herkunft der Teilnehmenden.

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Wer kann einen Antrag stellen?

Schulen, Hochschulen und Berufsschulen, Vereine und Verbände, Städtepartnerschaften und andere Organisationen können einen Förderantrag für trilaterale Begegnungen stellen.

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Was ist der Unterschied zwischen den Sonderfonds und den „klassischen“ Förderanträgen des DFJW?

Die Sonderfonds werden durch Gelder des Auswärtigen Amts und des französischen Europa- und Außenministeriums zur Verfügung gestellt. Sie sind an Austauschprojekte mit den Ländern Mittel- und Osteuropas (MOE), Südosteuropas (SOE) und den Ländern des Maghreb gebunden. 
Eine Bewerbung ist nur im Zeitraum von September bis November über ein Online-Formular möglich. Dabei sind genaue thematische Schwerpunkte mit starkem außenpolitischem Bezug zu berücksichtigen.

Es besteht auch die Möglichkeit, sich für Projekte mit Ländern der Östlichen Partnerschaft der EU zu bewerben. 

Die Projekte, die über die Sonderfonds gefördert werden, zeichnen sich durch ihren Pilotcharakter aus. Sollte ein Projekt nicht berücksichtigt werden, kommt es auf eine Warteliste und kann zeitgleich beim jeweiligen Fachreferat im DFJW über den „klassischen“ Weg Fördergelder beantragen. 

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Wie viele Betreuer:innen pro Projekt fördert das DFJW?

Für jeweils 5 Teilnehmende an einem Gruppenprojekt kann in der Regel 1 Leitungsperson gefördert werden. Bei begründetem Bedarf können auch mehr Leitungspersonen berücksichtigt werden.

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Wie viele Teilnehmende können maximal gefördert werden?

Es können maximal 70 Personen inklusive Betreuende bezuschusst werden.

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Was ist unter einer „ausgeglichenen Teilnehmendenzahl“ zu verstehen?

Für eine gute Gruppendynamik sollte die Zahl der Teilnehmenden aus allen 3 Ländern ausgeglichen sein. Eine zu starke Gewichtung eines Landes könnte zur Folge haben, dass die jungen Menschen aus einem Land unter sich bleiben und am Ende kein interkultureller Austausch stattfindet. 
Pro Projekt soll der Anteil an Teilnehmenden aus einem weiteren Land ein Drittel der gesamten Zahl der Teilnehmenden nicht überschreiten. Es darf höchstens ein Drittel mehr an Teilnehmenden in einer Ländergruppe sein, z. B. 12 Teilnehmende aus Deutschland, 16 Teilnehmende aus Frankreich, 12 Teilnehmende aus einem weiteren Land.

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Müssen immer dieselben jungen Menschen an allen Begegnungsphasen teilnehmen?

Der interkulturelle Lerneffekt ist sehr viel stärker und die Lernerfahrung sehr viel größer, wenn die jungen Menschen an allen Begegnungsphasen teilnehmen. Sie sollen erfahren, was es heißt, Gast in einem anderen Land bzw. Gastgeber:in im eigenen Land zu sein. Bei trilateralen Austauschen werden die eigenen Erlebnisse direkt im Austausch mit Menschen aus zwei anderen Ländern widergespiegelt. Der interkulturelle Lerneffekt ist damit noch größer und breitgefächerter. Deshalb sollten die Teilnehmenden bei möglichst allen Begegnungsphasen dabei sein. 

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Wie kann ich Teilnehmende für mein Projekt finden?

Mit welchen Ländern können trilaterale Austauschprogramme durchgeführt werden?

Länder in Mittel- und Osteuropa (MOE): Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn

Länder in Südosteuropa (SOE): Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien

Östliche Partnerschaft: Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Moldau und Ukraine. Im Rahmen der Sonderfondsmittel zählen diese Länder zum MOE-Sonderfonds.

Südlicher und östlicher Mittelmeerraum: Ägypten, Algerien, Israel, Libanon, Marokko, Palästinensische Gebiete, Tunesien und Türkei.

Weitere Europäische Länder

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Wie kann ich eine Partnerorganisation in Frankreich oder in einem weiteren Land finden?

Die pädagogischen Mitarbeiter:innen des DFJW können Ihnen bei der Suche helfen. In unserem Partnerverzeichnis finden Sie ebenfalls Partnerorganisationen.

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Wer muss den Förderantrag stellen?

Die empfangende Organisation stellt den Antrag. Bei der Begegnung in Deutschland also der deutsche Partner, bei der Begegnung in Frankreich der französische Partner. Die Organisation aus dem weiteren Land darf keinen Antrag einreichen. Hier müssen sich die Partner aus Deutschland und Frankreich absprechen, wer von beiden diese Aufgabe übernimmt. 

Sollte die Einrichtung an eine Zentralstelle des DFJW angegliedert sein, ist der Förderantrag über diese Zentralstelle zu stellen. 

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Woraus besteht der Antrag?

Ein vollständiger Antrag enthält:

  • Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • Vorläufiges Programm

Maghreb-, MOE- und SOE-Sonderfonds: Die Antragstellung erfolgt über ein Online-Formular. Hier müssen Sie das vorläufige Programm und die Projektbeschreibungsanhängen. 

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Bis wann ist der Antrag einzureichen?

Bitte informieren Sie sich über die Antragsfristen auf der jeweiligen Programmseite:

MOE-, SOE- und Maghreb-Sonderfonds: Bewerbungsphase von September bis November für Projekte im Folgejahr. Für klassische Antragsstellung: spätestens 3 Monate vor Beginn der Begegnung.

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Müssen alle drei Begegnungsphasen sowie das Vorbereitungs- oder Auswertungstreffen getrennt beantragt werden?

Ja.

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Was ist dem Verwendungsnachweis beizufügen?

Zum Verwendungsnachweis gehören:

  • Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Formular
  • Belegliste
  • Programm
  • unterschriebene Teilnehmendenlisten des DFJW
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Wann ist der Verwendungsnachweis einzureichen?

Reichen Sie den Verwendungsnachweis spätestens 2 Monate nach Projektende ein. Es gilt der Poststempel oder der Zeitpunkt des E-Mail-Eingangs.

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Müssen alle drei Begegnungsphasen in einem Jahr stattfinden?

Nein, die Begegnungsphasen können über den Zeitraum von 1 bis 3 Jahren durchgeführt werden. Die Entscheidung liegt bei den Partnern und hängt von deren Verfügbarkeit ab. 

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Wie lang dauert eine Begegnungsphase?

Das DFJW fördert Begegnungen von 4 bis 21 Tagen. An- und Abreisetag werden dabei zusammen als ein Tag gezählt.

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Sicherheitshinweise für Ihr Reiseland

Bitte beachten und berücksichtigen Sie als Projektträger Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes und des französischen Europa- und Außenministeriums. Leisten Sie den Empfehlungen und Hinweisen entsprechend Folge.

Weiterhin empfehlen wir allen Personen aus Deutschland, die an Begegnungen in Krisengebieten teilnehmen, sich auf der Seite des Auswärtigen Amtes zu registrieren und Informationen zur Aufenthaltsdauer im jeweiligen Land zu nennen. Für den angegebenen Zeitraum erhalten Sie Informationen zur Sicherheitslage. Es besteht zudem die Möglichkeit, eine App mit Sicherheitshinweisen herunterzuladen. Reisende aus Frankreich können das System „Ariane“ des französischen Europa- und Außenministeriums nutzen. 

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Stornierung eines Projekts aus Sicherheitsgründen

Bei kurzfristiger Projektstornierung aus Sicherheitsgründen kommt das DFJW nicht für die gesamten Stornierungskosten auf. Bereits vorgenommene Zahlungen werden jedoch nicht zurückverlangt. 
Das DFJW behält sich in solchen Fällen allerdings vor, Nachweise über die angefallenen Kosten für Stornierungen, Ausfallgebühren etc. einzufordern und eine Rückzahlung der Differenz zwischen bereits ausgezahlten Zahlungen und diesen Kosten einzufordern. 

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Ist die Förderung von Visakosten möglich?

Projekte im Rahmen der Sonderfonds sollten von Visakosten befreit sein, da die Mittel vom Auswärtigen Amt bereitgestellt werden und es sich damit um ein vom Auswärtigen Amt unterstütztes Projekt handelt. Unter Umständen können allerdings Servicegebühren anfallen.

Visagebühren können als Ausgabe im Rahmen von Fahrt- bzw. Programmkosten gedeckt werden, solange die Ausgaben für diese Posten nicht die Gesamtsumme der Zuwendung durch das DFJW übersteigen.

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Visa-Antragsstellung

Bitte prüfen Sie, ob für die Reise in das weitere Land Visa notwendig sind. Informieren Sie sich bei den Botschaften und Visa-Stellen des Landes, welche Unterlagen Sie dafür brauchen. Ist die Antragsstellung nur mit Termin möglich, können Sie ihn ohne vollständig vorliegende Dokumente anfragen. Meist kann bis zu 3 Monaten vor Reisebeginn ein Antrag gestellt werden. Bitte legen Sie beim Termin alle einwandfreien und gültigen Unterlagen vor. Berücksichtigen Sie bitte auch, dass eine Bearbeitung des Antrags durch die Visa-Stelle meist 14 Tage in Anspruch nimmt. 

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