Allgemeine Fragen

Was ist das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW)?

Das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) ist eine internationale Organisation im Dienst der deutsch-französischen Zusammenarbeit mit Standorten in Paris, dem Sitz des DFJW, Berlin und in der Außenstelle Saarbrücken. Die Gründung des DFJW geht auf den deutsch-französischen Freundschaftsvertrag, den „Elysée-Vertrag“, von 1963 zurück. Die Aufgabe des DFJW ist es, die Verbindungen zwischen jungen Menschen in Deutschland und Frankreich auszubauen und ihr Verständnis füreinander zu vertiefen.

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Wie viele Personen sind beim DFJW beschäftigt und was sind ihre Aufgaben?

Das DFJW sieht momentan 74,5 Vollzeitplanstellen vor, dazu kommen einige Praktikant*innen und Freiwillige, die an den Standorten in Berlin und Paris sowie in der Zweigstelle in Saarbrücken arbeiten. Die Bedienstetenstruktur des DFJW spiegelt die binationale Struktur der Organisation wider. Deutsche und französische Bedienstete sind gemeinsam in den verschiedenen Referaten tätig. Wenn Sie mehr über die interne Organisation des DFJW wissen möchten oder die geeigneten Ansprechpersonen für Ihr Anliegen suchen, schauen Sie sich unser Organigramm an.

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Welche Austauschprogramme bietet das DFJW an?

Seit 1963 konnten dank des DFJW 9 Millionen junge Menschen aus Deutschland und Frankreich an ca. 376.000 Austauschen teilnehmen. 2019 hat das DFJW rund 7.800 Austauschprogramme gefördert. Im Rahmen der Programme können die jungen Teilnehmenden zum Beispiel:

  • an einer deutsch-französischen Ferienzeit teilnehmen,
  • an einem Schulaustausch teilnehmen,
  • einen Französischkurs belegen,
  • eine französische Schule oder Universität besuchen,
  • ein individuelles Projekt in Frankreich verwirklichen,
  • sich als Jugendgruppenleiter*in qualifizieren,
  • einen Freiwilligendienst oder Praktikum in Frankreich absolvieren.
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Wer sind die Projekttragende und Partner des DFJW, die die Jugendaustausche organisieren?

Das DFJW finanziert und unterstützt Austausch- und Ausbildungsprogramme sowie individuelle Aufenthalte. Gruppenaustausche und Sprachkurse werden von unseren Partnern organisiert, die in verschiedenen Bereichen der Bildung und der Arbeit mit jungen Menschen tätig sind. Dies sind zum Beispiel:

  • Jugendverbände;
  • Volkshochschulen;
  • Partnerschaftskomitees;
  • Sportvereine;
  • Schulen und Universitäten;
  • Ausbildungszentren;
  • Sprachzentren;
  • Handelskammern und Gewerkschaften;
  • Gebietskörperschaften.

 

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Wie kann ich an einem der Programme des DFJW teilnehmen?

Um an einem der zahlreichen Programme des DFJW und seiner Partner teilzunehmen, wählen Sie das Programm aus, das am besten Ihren Interessen und zeitlichen Verfügbarkeiten entspricht. Den Bewerbungsprozess ist auf der jeweiligen Programmseite beschrieben. In den meisten Fällen können Sie sich online bewerben oder die Bewerbung direkt an die Projektorganisatoren schicken. 

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Ich habe eine Frage zum Brigitte-Sauzay-Programm.

Informieren Sie sich auf der FAQ-Seite des Programms, um mehr über die Teilnahmebedingungen und den Rahmen des Programms zu erfahren.
Es besteht außerdem die Möglichkeit, außerhalb eines DFJW-Programms einen Schüleraustausch mit Frankreich zu organisieren. In diesem Fall kann der Aufenthalt in Abstimmung mit den Gasteltern und den beiden Schulen individuell gestaltet werden. Sie können das Austauschdossier verwenden, wenn Sie das Logo des DFJW entfernen, eine finanzielle Förderung ist in diesem Fall jedoch nicht möglich. 

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Wie kann ich mich für den Deutsch-Französischen Freiwilligendienst bewerben?

Sie finden ausführliche Informationen in der Programmbeschreibung sowie auf der Seite des Deutsch-Französischen Freiwilligendienstes.Das Bewerbungsverfahren hängt vom jeweiligen Einsatzbereich ab. Für den schulischen und universitären Bereich erfolgt die Bewerbung direkt online. Wer sich im sozialen oder kulturellen Bereich engagieren möchte, muss sich direkt an die teilnehmenden Vereine und Institutionen wenden. Die Kandidat*innen werden im Frühjahr ausgewählt, der Freiwilligendienst beginnt im September.

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Wie kann ich am Programm Arbeit beim Partner („Travail chez le Partenaire“) teilnehmen?

Stellenausschreibungen finden Sie im Stellenmarkt auf der Website des DFJW in der Rubrik „Arbeit beim Partner“. Auf der Programmseite „Arbeit beim Partner“ gibt es eine Liste mit allen Einrichtungen, die im Rahmen des Programms einen Zuschuss des DFJW erhalten.

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Ich möchte beim DFJW ein Praktikum machen oder hospitieren, wie kann ich mich bewerben?

Konsultieren Sie die aktuellen Stellenangebote auf der Webseite des DFJW und senden Sie Ihre Bewerbung an candidaturestage@ofaj.org

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Ich möchte an einem einem binationalen Sprachkurs im Tandem oder einem Intensivsprachkurs teilnehmen. Wo finde ich nähere Informationen?

Suchen Sie aus den verfügbaren Programmen dasjenige aus, das am besten zu Ihren Zielen passt. 

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Kann ich mein Kind für einen vom DFJW organisierten Sprachkurs anmelden?

Nein, das DFJW fördert Französischkurse für Kinder und Jugendliche. Diese Kurse werden von verschiedenen Partnerorganisationen wie Städtepartnerschaftskomitees, Vereine, Schulen usw. angeboten. Die unterschiedlichen Französischkurse richten sich nach Alter und Sprachniveau der Teilnehmenden.

Sie haben weitere Fragen? Dann kontaktieren Sie die Kolleg*innen im Referat „Interkulturelle Aus- und Fortbildung“ unter sprachkurse@dfjw.org.

 

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Ich will ein Stipendium für einen Französisch-Intensivsprachkurs beantragen. An wen kann ich mich wenden?

Bitte kontaktieren Sie das DFJW unter stipendium-sprache@ofaj.org.

 

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Wie können Projekttragende eine Förderung einen Zuschuss beantragen?

Die Projekte, die das DFJW fördert, beruhen auf den Prinzipien der partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Organisationen und auf der Gegenseitigkeit des Austausches.

Voraussetzung für die Förderung eines Projekts sind seine Qualität und die im Projektkonzept definierten Ziele. Das Projekt muss das Kennenlernen und die Begegnung zwischen jungen Menschen aus Deutschland und Frankreich ermöglichen, die interkulturelle Dimension der Begegnung berücksichtigen und eine aktive Beteiligung der jungen Menschen vorsehen.

Förderanträge können entweder direkt beim DFJW oder bei einer akkreditieren Organisation wie einem Dachverband oder einer Schulbehörde gestellt werden.

Im Regelfall stellt der Partner, an dessen Standort die erste Projektphase stattfindet, im Namen beider Projekttragende den Förderantrag für alle Projektphasen und alle Teilnehmenden aus Deutschland und Frankreich. Der Antrag sollte spätestens drei Monate vor dem Austausch gestellt werden bzw. die Fristen einhalten, die auf der Seite des Programms angegeben sind.

 

Für weitere Informationen beachten Sie die Richtlinien des DFJW oder suchen Sie nach Programmformaten, die Ihrer Projektidee am besten entsprechen. 

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Welche Unterlagen müssen Projekttragende für den Verwendungsnachweis vorlegen?

Der Verwendungsnachweis besteht aus folgenden Unterlagen:

-         ausführlicher Bericht über den Projektverlauf,

-         detailliertes Programm des Projekts,

-         Liste der Teilnehmenden und Begleitpersonen mit Originalunterschriften,

-         Kostenabrechnung mit allen alle projektbezogenen Einnahmen und Ausgaben inkl. Belege,

-         Dokumente, die zur Kommunikation über das Projekt und das DFJW verwendet wurden.

 

Weitere Informationen über die erforderlichen Unterlagen und die einzuhaltenden Fristen finden Sie in den Richtlinien des DFJW.

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Ich veranstalte einen Wettbewerb und möchte DFJW-Preise verlosen, wo kann ich diese bestellen?

Bitte füllen Sie das Online-Formular aus. 

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Ich plane eine deutsch-französische Veranstaltung im Rahmen der deutsch-französischen Woche. Wann und wie kann ich eine Unterstützung vom DFJW beantragen?

Konsultieren Sie die Projektausschreibungen

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Ich möchte das Magazin des DFJW abbestellen oder meine Kontaktdaten oder den Namen des Empfängers ändern, was muss ich tun?

Bitte kontaktieren Sie uns unter info@ofaj.org.

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Wie kann ich einen Förderantrag für einen Schulaustausch am Ort des Partners stellen?

Beachten Sie die Förderbedingungen des DFJW für Schulaustausche und wenden Sie sich direkt an die zuständige Schulbehörde.

 

(https://www.dfjw.org/programme-aus-und-fortbildungen/schuleraustausch-am-ort-des-partners.html)

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Wie kann ich einen Antrag auf der DP-Plattform stellen?

Bei Schwierigkeiten wenden Sie sich an das Referat „Schulischer und außerschulischer Austausch“: 030 288 757 72.

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Ich plane eine Klassenfahrt nach Frankreich, wie kann das DFJW mich unterstützen?

Das DFJW unterstützt keine Klassenfahrten ohne Gegenbesuch. Das Prinzip der Gegenseitigkeit muss beachtet und die allgemeinen Förderbedingungen eingehalten werden. Für weitere Informationen lesen Sie die Richtlinien des DFJW oder suchen Sie das Projektformat, das am besten zu Ihren Zielsetzungen passt. 

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Was ist eine Drittortbegegnung?

Bei diesem Austausch treffen sich junge Menschen aus Deutschland und Frankreich und eventuell aus einem dritten Land für ein gemeinsames Projekt. Sie wohnen nicht in Gastfamilien, sondern sind an einem anderen Ort wie zum Beispiel in einer Jugendherberge oder einem Schullandheim untergebracht. 

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Ich möchte einen Austausch mit einer Berufsschule in Frankreich veranstalten, wie geht das?

Auf der Website des DFJW finden Sie in der Rubrik „Einen schulischen, beruflichen oder universitären Austausch organisieren“ alle notwendigen Informationen.

Sie suchen eine Partnereinrichtung in Frankreich? Dann nutzen Sie unsere Online-Plattform DOMINO, die speziell auf die Vermittlung von Partnereinrichtungen ausgerichtet ist.

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Welche Fördermöglichkeiten gibt es für einen trilateralen Austausch?

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website in der Rubrik „Die trilateralen Programme des DFJW“.

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Was ist ein IN-Projekt?

Die Kurzform IN-Projekte steht für „innovative, interdisziplinäre und interkulturelle Projekte im deutsch-französischen Schulprojekte Netzwerk“. IN-Projekte stehen allen Schulformen offen, in denen die Sprache des Partners intensiv gelehrt wird (besonders Schulen mit bilingualem Zug, deutsch-französische Gymnasien oder Schulen mit Französischunterricht ab der 5. Klasse). Diese Austauschprogramme ermöglichen es deutschen und französischen Schülerinnen und Schülern, interdisziplinär, interkulturell und innovativ zu arbeiten. http://projets-in.ofaj.org

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Was ist das Programm Fokus?

Das Programm Fokus richtet sich an Schulen und Vereine, die sich im Rahmen einer Zusammenarbeit zwischen formeller und non-formeller Bildung für den deutsch-französischen Austausch engagieren.

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Ich möchte in meiner Organisation Freiwillige aufnehmen, wie mache ich das?

Ausführliche Informationen finden Sie in der Programmbeschreibung des Deutsch-Französischen Freiwilligendienstes sowie auf der Website

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Wie kann meine Organisation am Programm Arbeit beim Partner teilnehmen?

Jedes Jahr im September wird eine Projektausschreibung herausgebracht. Falls sie davon informiert werden möchten, nehmen Sie Kontakt zu Noëlle Marceaux auf: marceaux@ofaj.org.

Weitere Informationen bezüglich des Programmes finden Sie auf der Website.

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Wir sind ein Kollektiv junger Kunstschaffender und möchten eine Ausstellung, ein Festival oder ein anderes Projekt mit anderen Ländern, darunter Deutschland und Frankreich, organisieren. Wie kann das DFJW uns dabei helfen?

Informieren Sie sich in den Richtlinien des DFJW, wie und in welchem Rahmen ihr Projekt gefördert werden könnte. Auf der Seite „Einen Austausch realisieren“ auf der DFJW-Website erfahren Sie, wie und wo Sie einen Förderantrag für einen außerschulischen Austausch stellen können. Zudem weisen wir auf die Fördermöglichkeit im Rahmen der 1234-Projekte hin, die vor allem für Pilotprojekte gedacht sind. 

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Ich plane ein großes kulturelles Projekt und möchte das DFJW als Sponsor anfragen, an wen kann ich mich wenden?

Setzen Sie sich mit den Kolleg*innen des Referats „Kommunikation und Veranstaltungen“ in Verbindung. Ihre Kontaktdaten finden Sie auf unserem Organigramm.

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Was ist mit “Junge Menschen mit besonderem Förderbedarf” gemeint?

Junge Menschen mit besonderem Förderbedarf sind gemäß der DFJW-Richtlinien junge Menschen, die erschwerten Zugang zu internationalen Mobilitätsangeboten aufgrund sozialer, geographischer oder gesundheitlicher Hindernisse haben. Das DFJW will gerade diesen jungen Menschen eine Auslandserfahrung ermöglichen. Hier können Sie sich eine detaillierten Beschreibung der DFJW-Definition von jungen Menschen mit besonderem Förderbedarf herunterladen. 

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FAQ Kinder und Jugendliche

Ab welchem Alter kann man an einem Austauschprogramm teilnehmen?

Das DFJW bietet Programme für Kinder ab dem dritten Lebensjahr an. Für die Kleinsten gibt es diedeutsch-französische Kinderkiste, die der sprachlichen und interkulturellen Sensibilisierung im Kindesalter dient. Das Mindestalter für die Teilnahme an Programmen der DFJW-Partner ist unterschiedlich. Genauere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite eines jeden Programms. An den Einzelaustauschprogrammen Voltaire(6 Monate im Partnerland) und Brigitte-Sauzay(3 Monate im Partnerland) können Schüler*innen ab der 8. Klasse (im Falle des Voltaire-Programms bundeslandabhängig) teilnehmen.

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Mein Kind möchte an einem Schüler*innenaustausch teilnehmen. Welche Programme und Aktivitäten bietet das DFJW an?

Alle Programme und Aktivitäten, die Ihrem Kind offen stehen, finden Sie auf der Seite für Kinder- und Jugendliche.

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Ich/Mein Kind möchte in den Ferien an einer deutsch-französischen Jugendbegegnung teilnehmen. Wie finde ich Termine? Wo kann man sich anmelden? 

Um das geeignete Programm für Sie oder ihr Kind zu finden, besuchen Sie die Seite Programme und Aus- und Fortbildungen. Hier können Sie mit den verschiedenen Suchkriterien das für Sie/ihr Kind geeignete Programm finden. Da die meisten Programme von unseren Partnern organisiert und vom DFJW lediglich finanziell gefördert werden, erfolgt die Anmeldung meist über die Internetseite der Institution, die den Austausch organisiert, und nicht über das DFJW. Genauere Informationen gibt es auf der Seite jeder Begegnung unter dem Punkt “Wie melde ich mich an?”.

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Wie viel kostet die Teilnahme an DFJW-Programmen?

Da die meisten Programme und Begegnungen auf der DFJW-Internetseite von Partnerinstitutionen organisiert und vom DFJW lediglich finanziell unterstützt werden, kann das DFJW keine pauschale Aussage zu der Frage nach den Programmpreisen treffen. Sie können jedoch davon ausgehen, dass die Kosten erheblich niedriger sind, als bei Programmen, die nicht vom DFJW gefördert werden. Genauere Informationen zu den Teilnahmekosten können Sie direkt bei dem Veranstalter des Programms bzw. beim DFJW erfragen. Wenn es sich um ein Programm handelt, das direkt vom DFJW organisiert wird, setzen Sie sich mit den Kolleg*innen des DFJW in Verbindung.

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Wie finde ich eine*n Austauschpartner*in oder eine*n Brieffreund*in?

In den DFJW-Kleinanzeigengibt es viele junge Menschen, die auf der Suche nach einer*einem Austauschpartner*in sind. Sie können die Anzeigen mithilfe verschiedener Suchkriterien sortieren, um so den*die geeignete*n Austauschpartner*in zu finden und zu kontaktieren. Es besteht zudem die Möglichkeit, selbst eine Kleinanzeige auf der DFJW-Internetseite aufzugeben

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Brauche ich ein Visum oder eine zusätzliche Versicherung, wenn ich mich für längere Zeit im Ausland aufhalte?

Da Frankreich im Schengen-Raum liegt, müssen Sie kein Visum beantragen. Für die meisten Programme reicht eine europäische Krankenversicherung vollkommen aus. Wir empfehlen Ihnen jedoch, Rücksprache mit Ihrer Krankenversicherung zu halten. Bei der Teilnahme am Deutsch-Französischen Freiwilligendienstoder am Programm PRAXESschließt das DFJW eine Auslandskrankenversicherung für die Programmteilnehmenden ab. 

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Kann man auch außerhalb von Deutschland und Frankreich an einer Begegnung teilnehmen?

Ja, das DFJW fördert auch sogenannte trilaterale Begegnungen, bei denen sich neben Deutschland und Frankreich auch ein weiteres Land am Austauschprojekt beteiligt. Im Laufe einer trilateralen Begegnung kann also eine Phase des Projektes in einem anderen Land als Deutschland und Frankreich stattfinden. Hier finden Sie mehr Informationen über trilaterale Begegnungen. 

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Ich möchte mein Französisch verbessern, welche Möglichkeiten bietet das DFJW?

Jede deutsch-französische Begegnung ist eine gute Möglichkeit, sein Französisch zu verbessern. Neben Begegnungen fördert das DFJW auch Tandem-Sprachkurse, deren Fokus auf Spracherwerb liegt. Zudem bietet das DFJW seinen Teilnehmenden die kostenlose Lernplattform PARKURan, auf der jede*r ein individuell angepasstes Lernprogramm verfolgen kann. Weitere Programme zum Thema Sprachenlernen finden Sie in der Rubrik “Französisch lernen”.

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Wie kann der Spracherwerb meines Kindes außerhalb der Schule gefördert werden?

Um Kindern bereits früh die französische Sprache und Kultur näher zu bringen, hat das DFJW die deutsch-französische Kinderkisteins Leben gerufen. Zudem ist es für den Spracherwerb sehr förderlich, gemeinsam mit Kindern französisches Kinderbücher zu lesen oder französische Musik bzw. Hörbücher zu hören. Kinder ab 12 Jahren können zudem an einem Tandem-Sprachkursteilnehmen.

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Wie funktioniert das französische Schulsystem?

Im Alter von 2,5 bis 6 Jahren besuchen Kinder in Frankreich die école maternelle. Sie ist eine Art staatliche Vorschule, die sich in etwa mit dem deutschen Kindergarten vergleichen lässt. Seit dem Schuljahr 2019/2020 ist der Besuch der école maternelle für alle Kinder ab 3 Jahren verpflichtend. Danach wechseln die Kinder in die französische Grundschule (école élémentaire), die sie bis circa zum 11. Lebensjahr besuchen. Im Anschluss besuchen alle Schüler*innen 4 Jahre lang die Gesamtschule (collège), die sie mit einer Prüfung zum diplôme national du brevet abschließen. Mit diesem Abschluss können Schüler*innen das Gymnasium (lycée) gehen, das in einen allgemeinbildenden, technischen und berufsbildenden Zweig aufgeteilt ist. Im dritten Jahr legen die Schüler*innen der Abschlussklassen (terminale) ihr Abitur (baccalauréat oder kurz bac) ab.

Schulen in Frankreich sind grundsätzlich Ganztagsschulen. Der Unterricht beginnt um 8.30 Uhr und endet um 16.30 bzw. 17.30 Uhr im collège und gegen 18 Uhr im lycée

Quelle: Wikipedia

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Bietet das DFJW auch Sprachkurse und/oder Begegnungen für Erwachsene an?

Das DFJW ist auf die sprachliche und interkulturelle Sensibilisierung von Kindern und Jugendlichen spezialisiert. Deshalb fördert das DFJW ausschließlich Programme und Begegnungen für junge Menschen bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres. Für Menschen, die in der Jugendarbeit aktiv sind (Teamer*innen), gibt es keine Altersobergrenze.

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Wie finde ich Französischangebote für Kinder im Kindergarten- und Grundschulalter?

Auf der DFJW-Website finden Sie Informationen zu vom DFJW geförderten Kindersprachkursen.

 

Auf der Website des Institut Françaisgibt es ebenfalls eine Übersicht mit (deutsch-)französischen Kindertagesstättenund Schulen.

 

Eine ähnliche Liste finden Sie auch im Internet unter „Frühe Mehrsprachigkeit an Kitas und Schulen“.

 

Wer an einer deutsch-französischen Jugendbegegnungteilnimmt, verbessert automatisch sein Wissen über die französische Sprache und Kultur. Unter “Programme, Aus- und Fortbildungen” finden Sie die deutsch-französischen Jugendbegegnungen, die von den Partnern des DFJW organisiert werden.

Sie können die Auswahl der angezeigten Ergebnisse verfeinern, indem Sie unter „Was möchten Sie tun?“ und „Wer sind Sie?“ eine Auswahl treffen. Dann klicken Sie auf „Bestätigen“. Das Angebot an deutsch-französischen Jugendbegegnungen wird im unteren Teil der ersten Seite angezeigt.

Wir empfehlen Ihnen, diese Suchmaschine regelmäßig zu nutzen, da die Partner des DFJW ihr Programmangebot laufend aktualisieren.

 

Binationale Tandem-Sprachkursekönnen ebenfalls für Sie von Interesse sein.

 

Hier finden Sie eine Übersicht über Angebote für Kinder und Jugendliche, mit dem DFJW Französisch zu lernen.

 

Mit der deutsch-französischen Kinderkistekommen Kinder im Alter von 3 bis 8 Jahren mit der französischen Sprache und Kultur in Kontakt.

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FAQ Junge Erwachsene

Wie kann ich eine*n Austauschpartner*in oder eine*n Brieffreund*in in Frankreich finden?

In den DFJW-Kleinanzeigenkönnen Sie Anzeigen mithilfe verschiedener Suchkriterien sortieren, um den*die geeignete*n Austauschpartner*in zu finden und zu kontaktieren. Sie können auch selbst eine Kleinanzeige auf der DFJW-Internetseite online stellen

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Wie melde ich mich für ein DFJW-Programm an?

Wo Sie sich anmelden hängt davon ab, ob Sie sich für ein Programm interessieren, das direkt vom DFJW oder von einer seiner Partnerorganisationen organisiert wird. Auf jeder Programmseite finden Sie unter dem Punkt “Wie melde ich mich an?” die Anmeldemodalitäten und die Ansprechperson für die einzelnen Programme.

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Wie finde ich einen Praktikumsplatz/Job in Frankreich?

Auf der Internetseite des DFJW finden Sie in der Rubrik “Stellenangebote” Praktika und Jobangebote in Frankreich. Falls Sie ihre berufliche Tätigkeit im Partnerland mit einem DFJW-Programm verbinden möchten (wie beispielsweise “Arbeit beim Partner” oder “PRAXES”), können Sie die Angebote anhand von Suchkriterien filtern

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Ich gehe für ein paar Monate nach Frankreich. Wie kann das DFJW mich bei der Wohnungssuche unterstützen?

Schalten Sie in der Rubrik “Wohnungsangebote” eine Kleinanzeigeauf der DFJW-Internetseite. Weitere hilfreiche Tipps und Links finden Sie in diesem PDF zur Wohnungssuche in Frankreich.

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Ich möchte für ein paar Wochen/Monate nach Frankreich gehen und dort jobben oder ein Praktikum machen. Kann mich das DFJW unterstützen?

Auf der Seite für junge Erwachsenein der Kategorie “Ein Stipendium für meinen Auslandsaufenthalt finden” finden Sie Programme und Unterstützungsmöglichkeiten des DFJW.

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Ich werde ein paar Wochen/Monate in Frankreich verbringen. Kann mich das DFJW bei der Finanzierung eines Sprachkurses unterstützen? 

Sie können an einem vom DFJW geförderten Tandem-Sprachkursteilnehmen. Gehen Sie als Teilnehmende*r eines vom DFJW geförderten Programms nach Frankreich, so können Sie sich ebenfalls auf der DFJW-Lernplattform PARKURanmelden. Dort erhalten Sie ein individuell angepasstes Lernprogramm sowie Coaching durch Ihre*n eigene*n Tutor*in. 

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Kann ich beim DFJW ein Stipendium für meinen Auslandsaufenthalt beantragen?

In der Broschüre für junge Erwachsenefinden Sie eine Übersicht aller Auslandsaufenthalte, bei denen Sie das DFJW unterstützen kann.

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Brauche ich ein Visum/eine zusätzliche Versicherung, wenn ich mich für längere Zeit im Ausland aufhalte?

Da Frankreich im Schengen-Raum liegt, ist ein Visum nicht nötig. Für die meisten Programme reicht eine europäische Krankenversicherung vollkommen aus. Das DFJW empfiehlt Ihnen jedoch, Rücksprache mit Ihrer Krankenversicherung zu halten. Bei der Teilnahme am Deutsch-Französischen Freiwilligendienstoder am Programm PRAXESschließt das DFJW eine Auslandskrankenversicherung für Sie ab.

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Wie funktioniert das französische Hochschulsystem?

Im französischen Hochschulwesen gibt es Universitäten und grandes écoles (vergleichbar mit privaten Hochschulen). Nach 3 Jahren Studium kann man die Licence (vergleichbar mit dem Bachelor), nach 5 Jahren den Master und nach 8 Jahren Studium einen Doktortitel, das Doktorat, erwerben. 

Quelle: Wikipedia

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Was gibt es für Aus- und Fortbildungen für Teamer*innen? Wo finde ich sie, und wie viel kosten die Aus- und Fortbildungen?

Aus- und Fortbildungen für Teamer*innen finden Sie auf unserer Seite für Vereine, Verbände, Institutionen und Teamer*innenunter “Mich Aus- und Fortbilden”. Die Kosten der verschiedenen Ausbildungen können Sie bei den Organisator*innen der jeweiligen Ausbildung erfragen. 

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Finanziert das DFJW Studienaufenthalte im Partnerland?

Mit Ausnahme von Studienaufenthalten im künstlerischen Bereichbietet das DFJW derzeit keine Programme an, die Studienaufenthalte in Deutschland oder Frankreich finanziell fördern.

Auf folgenden Seiten können Sie sich über andere Hochschulstipendien informieren: 

 

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Ich möchte meine Französischkenntnisse aufbessern. Kann ich mich beim DFJW für einen Intensiv-Sprachkurs-Stipendium bewerben?

 Das DFJW bietet Stipendien für Französisch-Intensivsprachkursein Frankreich an. Das Programm richtet sich an Personen, die langfristig deutsch-französische Jugendbegegnungen organisieren oder begleiten.

 

Falls Sie die Förderbedingungen für dieses Stipendium nicht erfüllen, werfen Sie einen Blick auf die E-Learning-Plattform PARKUR, die Sie bei der Vorbereitung eines Arbeitsaufenthaltes (Praktikum, Freiwilligendienst, Job) in Frankreich unterstützt. Dank PARKURkönnen Sie Ihre Sprachkenntnisse verbessern, sich interkulturelle Kompetenzen aneignen und Ihr Wissen über die Arbeitswelt in Frankreich erweitern.

 

Bei Fragen zu beiden Programmen wenden Sie sich an Frau Farnoux: farnoux@dfjw.org, 030 288 757-44.

 

Weitere Informationen zu Sprachkursen von Partnern des DFJW gibt es hier:

 

Auf der Seite “Französisch lernen” finden Sie eine Übersicht aller Informationen und Angebote.

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FAQ Schulen, Hochschulen, Berufsschulen und Lehrkräfte

Ich möchte einen deutsch-französischen Austausch umsetzen. Welche Unterstützung kann ich vom DFJW erwarten?

Alle Informationen zur Umsetzung Ihres Austauschs und der Unterstützung des DFJW finden Sie auf der Seite “Einen schulischen, beruflichen oder universitären Austausch organisierten”.

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Wie stelle ich einen Förderantrag?

Wie Sie beim DFJW einen Förderantrag zur Finanzierung ihres Projekts stellen, finden Sie auf der Seite “Mich über administrative Aspekte informieren” heraus.

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Wie finde ich eine Partnereinrichtung? 

Auf der DFJW-Plattform DOMINO können Sie eine Suchanzeige für eine Partnereinrichtung schalten. Anhand der vielfältigen Suchkriterien von DOMINO können Sie auch in bereits vorhandenen Anzeigen die zu Ihnen passende Partnereinrichtung finden. 

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Wie plane ich einen virtuellen Austausch?

Nachdem Sie eine Partnereinrichtung gefunden haben, können Sie über die Tele-Tandem®-Plattformeinen virtuellen Austausch organisieren. 

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Wie finde ich eine Partnerschule und initiiere eine Schulpartnerschaft?

Auf der Plattform „DOMINO” können Sie eine Suchanzeige schalten bzw. in bereits vorhandenen Anzeigen die passende Partnereinrichtung finden. 

Mit dem Tele-Tandem®-Programmkann ihre Klasse virtuelle Kontakte zu den Schüler*innen der Partnerschule knüpfen, bevor die Präsenzbegegnung stattfindet. Für physische Treffen hält das DFJW viele verschiedene Angebote für Sie bereit, die auf der Seite Schulen, Hochschulen, Berufsschulen und Lehrkräfteunter “Einen Austausch organisieren” einzusehen sind.

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Welche Fortbildungen bietet das DFJW für Lehrpersonal an?

Fortbildungen für Lehrer*innen finden Sie auf der Seite für Schulen, Hochschulen, Berufsschulen und Lehrkräfteunter “Mich aus- und fortbilden”.

 

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Kann ich mein Schulprojekt, das keinen Austausch mit Schüler*innen aus Frankreich vorsieht, vom DFJW finanzieren lassen?

Nein, um eine Förderung vom DFJW zu beantragen, muss ein Austausch mit Schüler*innen aus dem Partnerland stattfinden. Dieser Austausch kann jedoch auch virtuell stattfinden.

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Wie kann ich Informationsmaterial und Werbemittel über das DFJW bestellen?

Über das Formular für Materialbestellungenkönnen Sie Informationsmaterial und Werbemittel beim DFJW anfragen.

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Vermittelt das DFJW auch Kontakte zu französischen Forschungsinstitutionen, um ein gemeinsames Projekt einzureichen? 

Nein, leider ist dies nicht Teil des Aufgabenbereichs des DFJW.

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Betreut das DFJW Semester- oder Abschlussarbeiten?

Nein, leider betreut das DFJW keine Semester- oder Abschlussarbeiten.

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Kann mir das DFJW Teamer*innen und/oder Dolmetscher*innen vermitteln?

Über die DFJW-Teamer*innen-Datenbankkönnen Sie als deutsche oder französische Organisation (Verein, Verband, Schule, Städtepartnerschaftskomitee etc.), die Jugendbegegnungen organisiert und durchführt, eine qualifizierte Projektbegleitung nach unterschiedlichen Kriterien suchen.

In der Datenbank finden Sie interkulturelle Jugendleiter*innen, Sprachanimateur*innen und Gruppendolmetscher*innen, die ein DFJW-Zertifikat erworben haben, sowie Jugendleiter*innen mit der Doppelqualifizierung BAFA-Juleica.

Einen Zugang zur Datenbank können Sie hier beantragen.

Hier gelangen Sie zu mehr Informationen zu den verschiedenen Qualifikationen der Teamer*innen.

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Was ist eine Sprachanimation?

Sprachanimationist ein vom DFJW entwickeltes Konzept zur sprachlichen Sensibilisierung, das bei allen deutsch-französischen Begegnungen eingesetzt werden kann.

 

Sprachanimationist eine spielerische Methode, die Kommunikation untereinander anzuregen. Sie hilft Sprachbarrieren zu überwinden und macht Lust darauf, die andere Sprache und Kultur kennenzulernen.

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Welche pädagogischen Mittel und Unterlagen stellt das DFJW für die Vor- und Nachbereitung eines Austausches zur Verfügung?

Das DFJW stellt verschiedene Mittel zur Vor- und Nachbereitung eines Austausches zur Verfügung. Hier eine Auswahl an Links: 

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Mit welchen Ländern kann ich ein trilaterales Austauschprojekt organisieren? Welche trilateralen Begegnungen werden vom DFJW gefördert?

Auf der Seite zu den trilateralen Programmen des DFJWfinden Sie eine Karte der Länder und Regionen, die bei der Förderung trilateraler Begegnungen vorrangig sind

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Kann ich über die DFJW-Website nach Teilnehmenden suchen und Werbung für mein Projekt machen?

Gerne können Sie sichein Partnerkonto auf der Internetseite des DFJW anlegen. Damit können Sie Programme, Veranstaltungen und Stellenangebote auf der DFJW-Website veröffentlichen und so Teilnehmende finden. 

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Wo finde ich die Formulare?

Sie finden alle Formulare entweder hier oder über das Hauptmenü unter der Rubrik “Ressourcen”. Wählen Sie dort den Filter “Formulare” aus. Falls Sie auf der Suche nach einem bestimmten Formular sind, können Sie ein passendes Stichwort in das Suchfeld oben auf der Seite eingeben.

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Wo finde ich Erklärungen zu den Formularen?

Erklärungen zu den Formularen finden Sie unter Ressourcen in der Rubrik “Hilfe bei der Antragstellung”.

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Wie wird die Kilometerpauschale berechnet?

Wo finde ich die Richtlinien?

Bei unseren Ressourcen unter der Rubrik Publikationen finden Sie die DFJW-Richtlinien.

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Bis zu welchem Alter können junge Menschen vom DFJW gefördert werden?  

Das DFJW fördert junge Menschen bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres.

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FAQ Vereine, Verbände, Institutionen und Teamer*innen

Wie finde ich eine Partnereinrichtung für ein Austauschprojekt?

Auf der DFJW-Plattform DOMINO können Sie eine Suchanzeige für eine Partnereinrichtung schalten. Anhand der vielfältigen Suchkriterien von DOMINO können Sie auch in bereits vorhandenen Anzeigen die zu Ihnen passende Partnereinrichtung finden. 

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Wie finden wir eine*n Teamer*in bzw. eine*n Gruppendolmetscher*in für unsere Begegnung? 

Über die DFJW-Teamer*innen-Datenbankkönnen Sie als deutsche oder französische Organisation (Verein, Verband, Schule, Städtepartnerschaftskomitee etc.), die Jugendbegegnungen organisiert und durchführt, eine qualifizierte Begleitung nach vielen verschiedenen Kriterien suchen.

Auf der Datenbank finden Sie interkulturelle Jugendleiter*innen, Sprachanimateur*innen und Gruppendolmetscher*innen, die ein DFJW-Zertifikat erworben haben, sowie Jugendleiter*innen mit der Doppelqualifizierung BAFA-Juleica.

Einen Zugang zur Datenbank können Sie hier beantragen.

Hier gibt es mehr Informationen zu den verschiedenen Qualifikationen der Teamer*innen.

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Welche Hilfsmittel bietet Ihnen das DFJW für die Organisation eines Austausches an?

Alle Hilfsmittel finden Sie auf der Seite “Pädagogische Unterstützung erhalten”.

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Wie stelle ich einen Förderantrag?

Auf der Seite “Einen Austausch realisieren” gibt es alle Informationen rund um die Antragstellung. Unter “Hilfe bei der Antragsstellung” der Formulare finden Sie Dokumente, die Ihnen beim Ausfüllen eines Förderantrages helfen.

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Kann ich über die DFJW-Website nach Teilnehmenden suchen und Werbung für mein Projekt machen?

Gerne können Sieein Partnerkonto auf der Internetseite des DFJW anlegen. Damit können Sie Programme, Veranstaltungen und Stellenangebote, die vom DFJW gefördert werden, auf der DFJW-Website veröffentlichen und weitere Teilnehmende finden. 

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Wo finde ich die Formulare?

Sie finden alle Formulare entweder hier oder über das Hauptmenü in der Rubrik “Ressourcen”. Wenden Sie den Filter “Formulare” an. Falls Sie auf der Suche nach einem bestimmten Formular sind, können Sie ein passendes Stichwort in das Suchfeld oben auf der Seite eingeben.

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Wo finde ich Erklärungen zu den Formularen?

Erklärungen zu den Formularen finden Sie unter „Ressourcen“ in der Rubrik “Hilfe bei der Antragstellung”.

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Wo finde ich die Richtlinien?

In der Rubrik „Ressourcen“ unter „Publikationen“ finden Sie die Richtlinien des DFJW.

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Ich möchte einen Französisch-Sprachkurs absolvieren, gibt es dafür Stipendien oder sonstige Unterstützung?

Multiplikator*innen können ein Stipendium für einen Französisch-Intensivsprachkursbeantragen. 

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FAQ: Trilaterale Programme

Was kann das DFJW fördern?

Das DFJW kann Fahrtkosten, Basiskosten (Unterkunft und Verpflegung), Projektkosten und Aktivitäten der Sprachanimation fördern. Für die genauen Sätze konsultieren Sie bitte unsere Richtlinien.

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An welche Zielgruppen/Altersgruppen richten sich die Programme?

Die trilateralen Programme richten sich an alle jungen Menschen in Deutschland, Frankreich und bestimmten weiteren Ländern, unabhängig vom Sprachniveau oder der geographischen und soziokulturellen Herkunft der Teilnehmenden.

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Wer kann einen Antrag stellen?

Schulen, Hochschulen und Berufsschulen, Vereine und Verbände, Städtepartnerschaften und andere Organisationen können einen Förderantrag für trilaterale Begegnungen stellen.

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Was ist der Unterschied zwischen den Sonderfonds und den „klassischen“ Förderanträgen des DFJW?

Die Sonderfonds werden durch Gelder des Auswärtigen Amts und des französischen Europa- und Außenministeriums zur Verfügung gestellt. Sie sind an Austauschprojekte mit den Ländern Mittel- und Osteuropas (MOE), Südosteuropas (SOE) und den Ländern des Maghreb gebunden. 
Eine Bewerbung ist nur im Zeitraum von September bis November über ein Online-Formular möglich. Dabei sind genaue thematische Schwerpunkte mit starkem außenpolitischem Bezug zu berücksichtigen.

Es besteht auch die Möglichkeit, sich für Projekte mit Ländern der Östlichen Partnerschaft der EU zu bewerben. 

Die Projekte, die über die Sonderfonds gefördert werden, zeichnen sich durch ihren Pilotcharakter aus. Sollte ein Projekt nicht berücksichtigt werden, kommt es auf eine Warteliste und kann zeitgleich beim jeweiligen Fachreferat im DFJW über den „klassischen“ Weg Fördergelder beantragen. 

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Wie viele Betreuer:innen pro Projekt fördert das DFJW?

Für jeweils 5 Teilnehmende an einem Gruppenprojekt kann in der Regel 1 Leitungsperson gefördert werden. Bei begründetem Bedarf können auch mehr Leitungspersonen berücksichtigt werden.

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Wie viele Teilnehmende können maximal gefördert werden?

Es können maximal 70 Personen inklusive Betreuende bezuschusst werden.

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Was ist unter einer „ausgeglichenen Teilnehmendenzahl“ zu verstehen?

Für eine gute Gruppendynamik sollte die Zahl der Teilnehmenden aus allen 3 Ländern ausgeglichen sein. Eine zu starke Gewichtung eines Landes könnte zur Folge haben, dass die jungen Menschen aus einem Land unter sich bleiben und am Ende kein interkultureller Austausch stattfindet. 
Pro Projekt soll der Anteil an Teilnehmenden aus einem weiteren Land ein Drittel der gesamten Zahl der Teilnehmenden nicht überschreiten. Es darf höchstens ein Drittel mehr an Teilnehmenden in einer Ländergruppe sein, z. B. 12 Teilnehmende aus Deutschland, 16 Teilnehmende aus Frankreich, 12 Teilnehmende aus einem weiteren Land.

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Müssen immer dieselben jungen Menschen an allen Begegnungsphasen teilnehmen?

Der interkulturelle Lerneffekt ist sehr viel stärker und die Lernerfahrung sehr viel größer, wenn die jungen Menschen an allen Begegnungsphasen teilnehmen. Sie sollen erfahren, was es heißt, Gast in einem anderen Land bzw. Gastgeber:in im eigenen Land zu sein. Bei trilateralen Austauschen werden die eigenen Erlebnisse direkt im Austausch mit Menschen aus zwei anderen Ländern widergespiegelt. Der interkulturelle Lerneffekt ist damit noch größer und breitgefächerter. Deshalb sollten die Teilnehmenden bei möglichst allen Begegnungsphasen dabei sein. 

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Wie kann ich Teilnehmende für mein Projekt finden?

Mit welchen Ländern können trilaterale Austauschprogramme durchgeführt werden?

Länder in Mittel- und Osteuropa (MOE): Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn

Länder in Südosteuropa (SOE): Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien

Östliche Partnerschaft: Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Moldau und Ukraine. Im Rahmen der Sonderfondsmittel zählen diese Länder zum MOE-Sonderfonds.

Südlicher und östlicher Mittelmeerraum: Ägypten, Algerien, Israel, Libanon, Marokko, Palästinensische Gebiete, Tunesien und Türkei.

Weitere Europäische Länder

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Wie kann ich eine Partnerorganisation in Frankreich oder in einem weiteren Land finden?

Die pädagogischen Mitarbeiter:innen des DFJW können Ihnen bei der Suche helfen. In unserem Partnerverzeichnis finden Sie ebenfalls Partnerorganisationen.

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Wer muss den Förderantrag stellen?

Die empfangende Organisation stellt den Antrag. Bei der Begegnung in Deutschland also der deutsche Partner, bei der Begegnung in Frankreich der französische Partner. Die Organisation aus dem weiteren Land darf keinen Antrag einreichen. Hier müssen sich die Partner aus Deutschland und Frankreich absprechen, wer von beiden diese Aufgabe übernimmt. 

Sollte die Einrichtung an eine Zentralstelle des DFJW angegliedert sein, ist der Förderantrag über diese Zentralstelle zu stellen. 

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Woraus besteht der Antrag?

Ein vollständiger Antrag enthält:

  • Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • Vorläufiges Programm

Maghreb-, MOE- und SOE-Sonderfonds: Die Antragstellung erfolgt über ein Online-Formular. Hier müssen Sie das vorläufige Programm und die Projektbeschreibungsanhängen. 

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Bis wann ist der Antrag einzureichen?

Bitte informieren Sie sich über die Antragsfristen auf der jeweiligen Programmseite:

MOE-, SOE- und Maghreb-Sonderfonds: Bewerbungsphase von September bis November für Projekte im Folgejahr. Für klassische Antragsstellung: spätestens 3 Monate vor Beginn der Begegnung.

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Müssen alle drei Begegnungsphasen sowie das Vorbereitungs- oder Auswertungstreffen getrennt beantragt werden?

Ja.

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Was ist dem Verwendungsnachweis beizufügen?

Zum Verwendungsnachweis gehören:

  • Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Formular
  • Belegliste
  • Programm
  • unterschriebene Teilnehmendenlisten des DFJW
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Wann ist der Verwendungsnachweis einzureichen?

Reichen Sie den Verwendungsnachweis spätestens 2 Monate nach Projektende ein. Es gilt der Poststempel oder der Zeitpunkt des E-Mail-Eingangs.

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Müssen alle drei Begegnungsphasen in einem Jahr stattfinden?

Nein, die Begegnungsphasen können über den Zeitraum von 1 bis 3 Jahren durchgeführt werden. Die Entscheidung liegt bei den Partnern und hängt von deren Verfügbarkeit ab. 

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Wie lang dauert eine Begegnungsphase?

Das DFJW fördert Begegnungen von 4 bis 21 Tagen. An- und Abreisetag werden dabei zusammen als ein Tag gezählt.

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Sicherheitshinweise für Ihr Reiseland

Bitte beachten und berücksichtigen Sie als Projektträger Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes und des französischen Europa- und Außenministeriums. Leisten Sie den Empfehlungen und Hinweisen entsprechend Folge.

Weiterhin empfehlen wir allen Personen aus Deutschland, die an Begegnungen in Krisengebieten teilnehmen, sich auf der Seite des Auswärtigen Amtes zu registrieren und Informationen zur Aufenthaltsdauer im jeweiligen Land zu nennen. Für den angegebenen Zeitraum erhalten Sie Informationen zur Sicherheitslage. Es besteht zudem die Möglichkeit, eine App mit Sicherheitshinweisen herunterzuladen. Reisende aus Frankreich können das System „Ariane“ des französischen Europa- und Außenministeriums nutzen. 

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Stornierung eines Projekts aus Sicherheitsgründen

Bei kurzfristiger Projektstornierung aus Sicherheitsgründen kommt das DFJW nicht für die gesamten Stornierungskosten auf. Bereits vorgenommene Zahlungen werden jedoch nicht zurückverlangt. 
Das DFJW behält sich in solchen Fällen allerdings vor, Nachweise über die angefallenen Kosten für Stornierungen, Ausfallgebühren etc. einzufordern und eine Rückzahlung der Differenz zwischen bereits ausgezahlten Zahlungen und diesen Kosten einzufordern. 

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Ist die Förderung von Visakosten möglich?

Projekte im Rahmen der Sonderfonds sollten von Visakosten befreit sein, da die Mittel vom Auswärtigen Amt bereitgestellt werden und es sich damit um ein vom Auswärtigen Amt unterstütztes Projekt handelt. Unter Umständen können allerdings Servicegebühren anfallen.

Visagebühren können als Ausgabe im Rahmen von Fahrt- bzw. Programmkosten gedeckt werden, solange die Ausgaben für diese Posten nicht die Gesamtsumme der Zuwendung durch das DFJW übersteigen.

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Visa-Antragsstellung

Bitte prüfen Sie, ob für die Reise in das weitere Land Visa notwendig sind. Informieren Sie sich bei den Botschaften und Visa-Stellen des Landes, welche Unterlagen Sie dafür brauchen. Ist die Antragsstellung nur mit Termin möglich, können Sie ihn ohne vollständig vorliegende Dokumente anfragen. Meist kann bis zu 3 Monaten vor Reisebeginn ein Antrag gestellt werden. Bitte legen Sie beim Termin alle einwandfreien und gültigen Unterlagen vor. Berücksichtigen Sie bitte auch, dass eine Bearbeitung des Antrags durch die Visa-Stelle meist 14 Tage in Anspruch nimmt. 

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