FAQ: Trilaterale Programme

Was kann das DFJW fördern?

Das DFJW kann Fahrtkosten, Basiskosten (Unterkunft und Verpflegung), Projektkosten und Aktivitäten der Sprachanimation fördern. Für die genauen Sätze konsultieren Sie bitte unsere Richtlinien.

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An welche Zielgruppen/Altersgruppen richten sich die Programme?

Die trilateralen Programme richten sich an alle jungen Menschen in Deutschland, Frankreich und bestimmten weiteren Ländern, unabhängig vom Sprachniveau oder der geographischen und soziokulturellen Herkunft der Teilnehmenden.

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Wer kann einen Antrag stellen?

Schulen, Hochschulen und Berufsschulen, Vereine und Verbände, Städtepartnerschaften und andere Organisationen können einen Förderantrag für trilaterale Begegnungen stellen.

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Was ist der Unterschied zwischen den Sonderfonds und den „klassischen“ Förderanträgen des DFJW?

Die Sonderfonds werden durch Gelder des Auswärtigen Amts und des französischen Europa- und Außenministeriums zur Verfügung gestellt. Sie sind an Austauschprojekte mit den Ländern Mittel- und Osteuropas (MOE), Südosteuropas (SOE) und den Ländern des Maghreb gebunden. 
Eine Bewerbung ist nur im Zeitraum von September bis November über ein Online-Formular möglich. Dabei sind genaue thematische Schwerpunkte mit starkem außenpolitischem Bezug zu berücksichtigen.

Es besteht auch die Möglichkeit, sich für Projekte mit Ländern der Östlichen Partnerschaft der EU zu bewerben. 

Die Projekte, die über die Sonderfonds gefördert werden, zeichnen sich durch ihren Pilotcharakter aus. Sollte ein Projekt nicht berücksichtigt werden, kommt es auf eine Warteliste und kann zeitgleich beim jeweiligen Fachreferat im DFJW über den „klassischen“ Weg Fördergelder beantragen. 

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Wie viele Betreuer:innen pro Projekt fördert das DFJW?

Für jeweils 5 Teilnehmende an einem Gruppenprojekt kann in der Regel 1 Leitungsperson gefördert werden. Bei begründetem Bedarf können auch mehr Leitungspersonen berücksichtigt werden.

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Wie viele Teilnehmende können maximal gefördert werden?

Es können maximal 70 Personen inklusive Betreuende bezuschusst werden.

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Was ist unter einer „ausgeglichenen Teilnehmendenzahl“ zu verstehen?

Für eine gute Gruppendynamik sollte die Zahl der Teilnehmenden aus allen 3 Ländern ausgeglichen sein. Eine zu starke Gewichtung eines Landes könnte zur Folge haben, dass die jungen Menschen aus einem Land unter sich bleiben und am Ende kein interkultureller Austausch stattfindet. 
Pro Projekt soll der Anteil an Teilnehmenden aus einem weiteren Land ein Drittel der gesamten Zahl der Teilnehmenden nicht überschreiten. Es darf höchstens ein Drittel mehr an Teilnehmenden in einer Ländergruppe sein, z. B. 12 Teilnehmende aus Deutschland, 16 Teilnehmende aus Frankreich, 12 Teilnehmende aus einem weiteren Land.

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Müssen immer dieselben jungen Menschen an allen Begegnungsphasen teilnehmen?

Der interkulturelle Lerneffekt ist sehr viel stärker und die Lernerfahrung sehr viel größer, wenn die jungen Menschen an allen Begegnungsphasen teilnehmen. Sie sollen erfahren, was es heißt, Gast in einem anderen Land bzw. Gastgeber:in im eigenen Land zu sein. Bei trilateralen Austauschen werden die eigenen Erlebnisse direkt im Austausch mit Menschen aus zwei anderen Ländern widergespiegelt. Der interkulturelle Lerneffekt ist damit noch größer und breitgefächerter. Deshalb sollten die Teilnehmenden bei möglichst allen Begegnungsphasen dabei sein. 

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Wie kann ich Teilnehmende für mein Projekt finden?

Mit welchen Ländern können trilaterale Austauschprogramme durchgeführt werden?

Länder in Mittel- und Osteuropa (MOE): Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn

Länder in Südosteuropa (SOE): Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien

Östliche Partnerschaft: Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Moldau und Ukraine. Im Rahmen der Sonderfondsmittel zählen diese Länder zum MOE-Sonderfonds.

Südlicher und östlicher Mittelmeerraum: Ägypten, Algerien, Israel, Libanon, Marokko, Palästinensische Gebiete, Tunesien und Türkei.

Weitere Europäische Länder

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Wie kann ich eine Partnerorganisation in Frankreich oder in einem weiteren Land finden?

Die pädagogischen Mitarbeiter:innen des DFJW können Ihnen bei der Suche helfen. In unserem Partnerverzeichnis finden Sie ebenfalls Partnerorganisationen.

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Wer muss den Förderantrag stellen?

Die empfangende Organisation stellt den Antrag. Bei der Begegnung in Deutschland also der deutsche Partner, bei der Begegnung in Frankreich der französische Partner. Die Organisation aus dem weiteren Land darf keinen Antrag einreichen. Hier müssen sich die Partner aus Deutschland und Frankreich absprechen, wer von beiden diese Aufgabe übernimmt. 

Sollte die Einrichtung an eine Zentralstelle des DFJW angegliedert sein, ist der Förderantrag über diese Zentralstelle zu stellen. 

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Woraus besteht der Antrag?

Ein vollständiger Antrag enthält:

  • Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • Vorläufiges Programm

Maghreb-, MOE- und SOE-Sonderfonds: Die Antragstellung erfolgt über ein Online-Formular. Hier müssen Sie das vorläufige Programm und die Projektbeschreibungsanhängen. 

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Bis wann ist der Antrag einzureichen?

Bitte informieren Sie sich über die Antragsfristen auf der jeweiligen Programmseite:

MOE-, SOE- und Maghreb-Sonderfonds: Bewerbungsphase von September bis November für Projekte im Folgejahr. Für klassische Antragsstellung: spätestens 3 Monate vor Beginn der Begegnung.

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Müssen alle drei Begegnungsphasen sowie das Vorbereitungs- oder Auswertungstreffen getrennt beantragt werden?

Ja.

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Was ist dem Verwendungsnachweis beizufügen?

Zum Verwendungsnachweis gehören:

  • Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Formular
  • Belegliste
  • Programm
  • unterschriebene Teilnehmendenlisten des DFJW
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Wann ist der Verwendungsnachweis einzureichen?

Reichen Sie den Verwendungsnachweis spätestens 2 Monate nach Projektende ein. Es gilt der Poststempel oder der Zeitpunkt des E-Mail-Eingangs.

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Müssen alle drei Begegnungsphasen in einem Jahr stattfinden?

Nein, die Begegnungsphasen können über den Zeitraum von 1 bis 3 Jahren durchgeführt werden. Die Entscheidung liegt bei den Partnern und hängt von deren Verfügbarkeit ab. 

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Wie lang dauert eine Begegnungsphase?

Das DFJW fördert Begegnungen von 4 bis 21 Tagen. An- und Abreisetag werden dabei zusammen als ein Tag gezählt.

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Sicherheitshinweise für Ihr Reiseland

Bitte beachten und berücksichtigen Sie als Projektträger Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes und des französischen Europa- und Außenministeriums. Leisten Sie den Empfehlungen und Hinweisen entsprechend Folge.

Weiterhin empfehlen wir allen Personen aus Deutschland, die an Begegnungen in Krisengebieten teilnehmen, sich auf der Seite des Auswärtigen Amtes zu registrieren und Informationen zur Aufenthaltsdauer im jeweiligen Land zu nennen. Für den angegebenen Zeitraum erhalten Sie Informationen zur Sicherheitslage. Es besteht zudem die Möglichkeit, eine App mit Sicherheitshinweisen herunterzuladen. Reisende aus Frankreich können das System „Ariane“ des französischen Europa- und Außenministeriums nutzen. 

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Stornierung eines Projekts aus Sicherheitsgründen

Bei kurzfristiger Projektstornierung aus Sicherheitsgründen kommt das DFJW nicht für die gesamten Stornierungskosten auf. Bereits vorgenommene Zahlungen werden jedoch nicht zurückverlangt. 
Das DFJW behält sich in solchen Fällen allerdings vor, Nachweise über die angefallenen Kosten für Stornierungen, Ausfallgebühren etc. einzufordern und eine Rückzahlung der Differenz zwischen bereits ausgezahlten Zahlungen und diesen Kosten einzufordern. 

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Ist die Förderung von Visakosten möglich?

Projekte im Rahmen der Sonderfonds sollten von Visakosten befreit sein, da die Mittel vom Auswärtigen Amt bereitgestellt werden und es sich damit um ein vom Auswärtigen Amt unterstütztes Projekt handelt. Unter Umständen können allerdings Servicegebühren anfallen.

Visagebühren können als Ausgabe im Rahmen von Fahrt- bzw. Programmkosten gedeckt werden, solange die Ausgaben für diese Posten nicht die Gesamtsumme der Zuwendung durch das DFJW übersteigen.

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Visa-Antragsstellung

Bitte prüfen Sie, ob für die Reise in das weitere Land Visa notwendig sind. Informieren Sie sich bei den Botschaften und Visa-Stellen des Landes, welche Unterlagen Sie dafür brauchen. Ist die Antragsstellung nur mit Termin möglich, können Sie ihn ohne vollständig vorliegende Dokumente anfragen. Meist kann bis zu 3 Monaten vor Reisebeginn ein Antrag gestellt werden. Bitte legen Sie beim Termin alle einwandfreien und gültigen Unterlagen vor. Berücksichtigen Sie bitte auch, dass eine Bearbeitung des Antrags durch die Visa-Stelle meist 14 Tage in Anspruch nimmt. 

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