Nicht staatliche und staatliche Einrichtungen können auf Antrag als Zentralstelle des DFJW anerkannt werden. Dazu gehören Vereine und Verbände der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland und in Frankreich, Jugend- und Schulbehörden der Bundesländer sowie französische Schulbehörden.
Die Zentralstellen des DFJW beraten und begleiten die ihnen zugeordneten Projektträger bei der pädagogischen Konzeption deutsch-französischer und trilateraler Austauschmaßnahmen sowie im Förderverfahren.
Sie erhalten ein jährliches Budget zur Verwaltung und Förderung der von den Projektträgern und eigenverantwortlich durchgeführten Projekte. Sie stellen sicher, dass die Fördermittel entsprechend den Zielen und Richtlinien des DFJW vergeben, verwendet, geprüft und abgerechnet werden.