Das Institut français d'Allemagne (IFA), das der Französischen Botschaft in Berlin angegliedert ist, ist die offizielle Kulturvertretung des französischen Staates. Seit über 50 Jahren ist es auf den Französischunterricht für die breite Öffentlichkeit, Unternehmen und Institutionen spezialisiert.
Das Institut Français in München hat im Bundesland Bayern die Aufgabe, die französische Sprache und Kultur sowie die akademischen Beziehungen durch deutsch-französische Kooperationen zu fördern. Es bietet insbesondere Zertifizierungen in Französisch an, wobei das Diplôme d'Etudes en Langue Française (DELF) und das Diplôme Approfondi en Langue Française (DALF) die wichtigsten sind.
Aufgaben:
Unter der Autorität des Leiters der Abteilung Sprach- und Bildungskooperation führt der oder die DELF-Sekretär/in hauptsächlich die folgenden Aufgaben und Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Zertifizierungen für Französisch aus:
Buchhaltungstätigkeiten:
Erstellung und Verfolgung der Rechnungen im Zusammenhang mit den Zertifizierungen; Verfolgung der Zahlungseingänge.
Verwaltungstechnische und logistische Organisation der Prüfungssessionen für DELF-Zertifizierungen in der Schule:
Kontaktaufnahme mit den Schulen,
Überprüfung der Online-Anmeldungen, Versand der Teilnehmerlisten und Anmeldeformulare,
Erfassung der Noten, Versand der Ergebnisse und Diplome,
Aktualisierung der Datenbank des Büros für Sprachkooperation.
Beteiligung am Empfang von Schulklassen und/oder Veranstaltungen zur Förderung des DELF scolaire.
Aktualisierung der Website, wenn es um die Zertifizierungen geht.
Profil
Kenntnisse des Bildungssystems in Deutschland und speziell in Bayern.
Kenntnisse des Français Langue Etrangère und der Sprachzertifizierungen würden geschätzt werden.
Kenntnisse der Microsoft IT-Tools (insbesondere Excel und Outlook).
Fähigkeit, mit Verwaltungsplattformen zu arbeiten.
Starke Verfügbarkeit je nach Zeitplan für die Organisation der Prüfungssessionen.
Sehr gute Kenntnisse der deutschen Sprache (Niveau B2) und der französischen Sprache (Niveau C1) in Wort und Schrift.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um einen Vertrag nach deutschem Recht. Die Mitgliedschaft in einer deutschen Krankenkasse ist erforderlich.
Die Kandidatin / der Kandidat muss zwingend seit mindestens 3 Monaten vor der Einstellung in Deutschland wohnen.
Die Kandidatin / der Kandidat ist verpflichtet, sich vor der Einstellung mindestens 3 Monate in Deutschland aufzuhalten