Vorstellung

Eine allgemeine Vorstellung der Programme finden Sie auf der Seite „Schulbegegnungen und Schulaustausche


Im Folgenden finden Sie die Fördermöglichkeiten und die jeweiligen Bedingungen der Programme sowie Informationen zum Ablauf der Antragsstellung.

Wie kann man einen Zuschuss beantragen?

Schulaustausch am Ort des Partners 

Zuschüsse für Schulaustausche am Ort des Partners werden ausschließlich über unsere Online-Plattform gestellt.
Hinweis: Jede teilnehmende Einrichtung (in Deutschland und in Frankreich) muss einen eigenen Antrag stellen, um die Förderung zu erhalten.

Welche Zuschüsse gibt es?

Das DFJW gewährt in Abhängigkeit von der jeweiligen geografischen Entfernung einen Zuschuss zu den Reisekosten für maximal 35 Schüler:innen.
Für Schulen in herausfordernden Lagen können höhere Zuschüsse bewilligt werden. Eine Erklärung dazu findet sich im Glossar der DFJW-Richtlinien.

Welche Bedingungen müssen für eine Förderung erfüllt sein?

Die Mindestdauer einer Begegnung beträgt 4 volle Tage, d. h. 4 Übernachtungen vor Ort. Gefördert werden maximal 21 Tage.

Antragsfrist: je nach den Terminvorgaben der zuständigen Schulbehörde.
 

Drittortbegegnungen 

Den Zuschuss für eine Drittortbegegnung muss die Einrichtung des Landes, in dem die Begegnung stattfindet, stellen. Dafür muss dieser Förderantrag ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit dem Programm an folgende Adresse geschickt werden: zsb@dfjw.org
Pro Begegnung ist ein einziger Antrag einzureichen. Setzen Sie die zuständige Schulbehörde in Kopie der E-Mail. 

Welche Bedingungen müssen für eine Förderung erfüllt sein?

Die Mindestdauer einer Begegnung beträgt 4 volle Tage, d. h. 4 Übernachtungen vor Ort. Gefördert werden maximal 21 Tage. Das DFJW kann einen Zuschuss für bis zu 70 Teilnehmende gewähren. Der Anteil der Schüler:innen aus Deutschland und Frankreich muss ausgewogen sein.

Welche Zuschüsse sind möglich?

Das DFJW kann den Einrichtungen einen Zuschuss zu den Reisekosten und den Basiskosten gewähren. Bei der Teilnahme von jungen Menschen mit besonderen Förderbedarf können höhere Zuschüsse bewilligt werden.
Details finden Sie in den Förderrichtlinien.

Antragsfrist

In jedem Fall mindestens drei Monate vor Beginn der Begegnung.
Für Begegnungen bis Juli: bis spätestens 31. Januar desselben Jahres. .
Für Begegnungen zwischen September und Dezember: für bis 31. Mai desselben Jahres. 


Weiterer Ablauf

Innerhalb von 2 Monaten nach dem Ende der Begegnung müssen Sie dem DFJW die Abrechnungsunterlagen zukommen lassen. Sie senden den Verwendungsnachweis (bestehend aus Formular Verwendungsnachweis, Teilnehmendenliste, Programm, Nachweis über die Durchführung und zur Öffentlichkeitsarbeit) an zsb@dfjw.org
Alle Formulare gibt es auf unserer Internetseite.

Nach Prüfung und Bearbeitung durch das DFJW werden die Zuschüsse jeweils an die deutsche und die französische Schule ausgezahlt. 

Änderungen der Teilnehmendenzahl oder der Aufenthaltsdaten sollten dem DFJW vor Beginn der Begegnung mitgeteilt werden. Zuschüsse können nur dann erhöht werden, wenn die Mittel des DFJW dies zulassen.

Auf Anfrage kann ein Abschlag von 60 % des Zuschusses überwiesen werden. Diese Beantragung muss vor der Begegnung gleichzeitig mit dem Einreichen des Zuschussantrags erfolgen. Abschlagszahlungen unter 500€ werden nicht geleistet.

Trilateraler Schulaustausch 

Um einen Zuschuss zu beantragen, müssen Sie diesen Förderantrag ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit dem Programm und dem pädagogischen Konzept an folgende Adresse schicken: zsb@dfjw.org
Setzen Sie die zuständige Schulbehörde unbedingt in Kopie der E-Mail.

Damit das DFJW eine trilaterale Begegnung fördern kann, sollten bei der Konzeption und Organisation des Projekts einige Leitlinien beachtet werden:

  • Drei Begegnungsphasen, eine je Land
  • Eine Projektdauer von 1 bis 3 Jahren
  • Eine Begegnungsdauer von jeweils 4 bis 21 Tagen
  • Maximal 60 Teilnehmende (inklusive Betreuende)
  • Eine ausgewogene Zahl von Teilnehmenden aus den 3 Ländern
  • Eine gleichberechtigte Mitwirkung der Organisationen in den 3 Ländern an der Konzeption des Projekts
  • Alle 3 Sprachen werden beim Austausch verwendet
  • Das DFJW kann trilaterale Projekte nur fördern, wenn sie einem der Schwerpunktthemen des DFJW oder einem seiner Jahresthemen entsprechen. Darüber hinaus kann das DFJW Projekte fördern, wenn ein besonderes Interesse an der Bearbeitung des jeweiligen Themas mit dem ausgewählten Land besteht.


Welche Zuschüsse sind möglich?

Das DFJW kann den Einrichtungen einen Zuschuss zu den Reisekosten und den Basiskosten gewähren. Details finden Sie in den Förderrichtlinien.

Antragsfrist: spätestens drei Monate vor Beginn der Begegnung

Schulbegegnungen grenznaher Partner

Das DFJW fördert deutsch-französische Projekte zwischen Einrichtungen in Grenzregionen.

Welche Bedingungen müssen für eine Förderung erfüllt sein?

Projekte im grenznahen Raum müssen aus 2 bis 4 Kurzphasen im Kalenderjahr bestehen. Die Mindestgesamtdauer beträgt 4 volle Kalendertage. Die Projekte müssen mindestens teilweise im jeweils anderen Land stattfinden.
Der Partner, bei dem die erste Projektphase stattfindet, stellt im Namen der beiden Partner einen Gesamtantrag für die Teilnehmenden aus Deutschland und Frankreich. Dieser Antrag deckt alle Projektphasen ab.

Welche Zuschüsse sind möglich?

Pro Projekt wird nur ein Zuschuss gewährt, unabhängig von der Zahl und vom Format der Projektphasen.
Vergeben wird eine Pauschalförderung von 800 Euro für die vier Begegnungsphasen. Außerdem unterstützt das DFJW mit einer maßgeschneiderten Begleitung.

Antragsstellung

Frist für die Beantragung eines Zuschusses: 1 Monat vor dem Beginn der Begegnung 
Um einen Zuschuss zu beantragen, füllen Sie diesen Förderantrag aus und schicken es ihn an zsb@dfjw.org.
 

Weitere Informationen finden Sie unter diesem externen Link.

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