Der Fahrtkostenzuschuss des DFJW erfolgt als Kilometerpauschale (0,16 €/km). Für die Berechnung der Distanz wird die einfache Entfernung zwischen Abfahrtsort und dem Ort der Begegnung über den Landweg zugrunde gelegt. Diese Berechnung gilt auch für Hin- und Rückreise, die Distanz muss in diesen Fällen nicht doppelt berechnet werden. Bei unterschiedlichen Abfahrts- und Rückfahrtsorten wird die gesamte Kilometerzahl für die Hin- und Rückfahrt halbiert.
Wie berechne ich die Distanz zwischen Abfahrtsort und dem Ort der Begegnung?
- Geben Sie Abfahrts- und Zielort ein (Land und Stadt – sowie die Postleitzahl für Frankreich und Deutschland)
- Kreuzen Sie das Feld „Ich bin kein Roboter“ an
- Klicken Sie auf „Berechnen“
- Sie erhalten eine Distanz in Kilometern.
Die Berechnungsformel für die Obergrenze der Fahrtkostenförderung ist folgende:
Entfernung (einfache Strecke) x 0,16 € x Anzahl der Personen