Vorstellung
Eine allgemeine Vorstellung der Programme finden Sie auf der Seite „Schulbegegnungen und Schulaustausche“
Im Folgenden finden Sie die Fördermöglichkeiten und die jeweiligen Bedingungen der Programme sowie Informationen zum Ablauf der Antragsstellung.
Wie kann man einen Zuschuss beantragen?
- Schulaustausch am Ort des Partners
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Zuschüsse für Schulaustausche am Ort des Partners werden ausschließlich über unsere Online-Plattform „Scolari“ gestellt.
Jede teilnehmende Einrichtung muss einen eigenen Antrag für ihre jeweiligen Reisekosten stellen. Den Antrag stellt dabei immer die Klasse, die in das Partnerland reist.Welche Ausgaben werden bezuschusst?
Die maximale Höhe des Zuschusses richtet sich nach der zurückgelegten Distanz (Kilometerpauschale) und der Zahl der Personen (Teilnehmende und Betreuer:innen). Das DFJW gewährt einen Zuschuss zu den Reisekosten für maximal 35 Personen.
Für Schulen in herausfordernden Lagen können höhere Zuschüsse bewilligt werden. Eine Erklärung dazu findet sich im Glossar der DFJW-Richtlinien.Welche Bedingungen müssen für eine Förderung erfüllt sein?
Die Mindestdauer einer Begegnung beträgt 4 volle Tage, d. h. 4 Übernachtungen vor Ort. Gefördert werden maximal 21 Tage.
Die Antragsfrist richtet sich nach den Terminvorgaben der zuständigen Schulbehörde.
- Drittortbegegnungen
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Den Zuschussantrag für eine Drittortbegegnung muss die Einrichtung des Landes, in dem die Begegnung stattfindet, stellen. Dafür muss dieser Förderantrag ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit dem Programm an folgende Adresse geschickt werden: zsb@dfjw.org.
Pro Begegnung ist ein einziger Antrag einzureichen. Setzen Sie die zuständige Schulbehörde in Kopie der E-Mail.Welche Bedingungen müssen für eine Förderung erfüllt sein?
Die Mindestdauer einer Begegnung beträgt 4 volle Tage, d. h. 4 Übernachtungen vor Ort. Gefördert werden maximal 21 Tage. Das DFJW kann einen Zuschuss für bis zu 70 Personen gewähren. Der Anteil der Schüler:innen aus Deutschland und Frankreich muss ausgewogen sein (keinesfalls unter 1/3 zu 2/3).
Welche Zuschüsse sind möglich?
Das DFJW kann den Einrichtungen einen Zuschuss zu den Reisekosten und den Basiskosten gewähren. Bei der Teilnahme von jungen Menschen mit besonderen Förderbedarf können höhere Zuschüsse bewilligt werden.
Erklärungen und Details dazu finden Sie in den Förderrichtlinien.Antragsfrist
In jedem Fall mindestens drei Monate vor Beginn der Begegnung.
Für Begegnungen bis Juli: bis spätestens 31. Januar desselben Jahres. .
Für Begegnungen zwischen September und Dezember: für bis 31. Mai desselben Jahres.
- Trilateraler Schulaustausch
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Um einen Zuschuss zu beantragen, müssen Sie diesen Förderantrag ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit dem Programm und dem pädagogischen Konzept an folgende Adresse schicken: zsb@dfjw.org.
Setzen Sie die zuständige Schulbehörde unbedingt in Kopie der E-Mail.Damit das DFJW eine trilaterale Begegnung fördern kann, sollten bei der Konzeption und Organisation des Projekts einige Leitlinien beachtet werden:
- Drei Begegnungsphasen, eine je Land
- Die drei Phasen können verteilt in einem Zeitraum von 1 bis 3 Jahren stattfinden
- Eine Begegnungsdauer von jeweils 4 bis 21 Tagen
- Maximal 60 Teilnehmende (inklusive Betreuende)
- Eine ausgewogene Zahl von Teilnehmenden aus den 3 Ländern
- Eine gleichberechtigte Mitwirkung der Organisationen in den 3 Ländern an der Konzeption des Projekts
- Alle 3 Sprachen werden beim Austausch verwendet
Welche Ausgaben werden bezuschusst?Das DFJW kann den Einrichtungen einen Zuschuss zu den Reisekosten und den Basiskosten gewähren. Details finden Sie in den Förderrichtlinien.
Antragsfrist: spätestens drei Monate vor Beginn der Begegnung
- Schulbegegnungen grenznaher Partner
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Das DFJW fördert deutsch-französische Projekte zwischen Einrichtungen in Grenzregionen.
Welche Bedingungen müssen für eine Förderung erfüllt sein?
Projekte im grenznahen Raum müssen aus 2 bis 4 Kurzphasen im Kalenderjahr bestehen. Die Mindestgesamtdauer beträgt 4 volle Kalendertage. Die Projekte müssen mindestens teilweise im jeweils anderen Land stattfinden.
Der Partner, bei dem die erste Projektphase stattfindet, stellt im Namen der beiden Partner einen Gesamtantrag für die Teilnehmenden aus Deutschland und Frankreich. Dieser Antrag deckt alle Projektphasen ab.Welche Zuschüsse sind möglich?
Pro Projekt wird nur ein Zuschuss gewährt.
Vergeben wird eine Pauschalförderung von 800 Euro für die vier Begegnungsphasen. Außerdem unterstützt das DFJW mit einer maßgeschneiderten Begleitung.Frist für die Beantragung eines Zuschusses: 1 Monat vor dem Beginn der Begegnung.
Um einen Zuschuss zu beantragen, füllen Sie diesen Förderantrag aus und schicken ihn an zsb@dfjw.org.
Weitere Informationen finden Sie unter diesem externen Link.