Vorstellung

Da der interkulturelle Austausch eine Voraussetzung für künstlerisches Schaffen ist, unterstützt das DFJW deutsch-französische Begegnungen junger Menschen in diesem Bereich. Wenn Sie ein Kulturverein oder eine Kultureinrichtung sind, dann sollten Sie sich diese Gelegenheit nicht entgehen lassen.

Bei dem Projekt kann es sich um ein Seminar, einen Workshop oder andere Arten von Begegnungen rund um künstlerisches Schaffen handeln. Musik, Tanz, Malerei, Theater, Kino, Videospiele, digitale Kunst: Sie können eine Begegnung aus ganz unterschiedlichen Sparten organisieren, sofern die Teilnehmenden junge professionelle oder angehende Berufstätige im Kulturbereich sind. Wir können Teilnehmende bis zum Alter von 30 Jahren, junge Berufstätige bis zum Alter von 35 Jahren fördern.

Das DFJW bietet Ihnen bei Bedarf für maximal 35 Teilnehmenden, einschließlich Begleitpersonen, eine Förderung für Reise-, Basis-, Projekt- und Sprachanimationskosten. Eine Gruppe muss aus mindestens 4 Teilnehmenden (inklusive Begleitpersonen) bestehen. Siehe Richtlinien sowie unsere FAQs 

Sie haben bereits Kontakt zu einer Theatergruppe oder einem Orchester in Frankreich? Dann reichen Sie Ihr Projekt ein. Weiter unten erfahren Sie, was dafür zu tun ist. 

Das DFJW fördert darüber hinaus im Rahmen von Projektausschreibungen Gruppenbegegnungen von Vereinen oder Einrichtungen.

Möchten Sie innovative Aktionen organisieren, die neue Zielgruppen ansprechen? Es ist möglich, einen Antrag für ein 1234-Projekt zu stellen (Zuschuss bis zu 1234€).

So stellen Sie einen Förderantrag

Die Antragsunterlagen müssen mindestens 3 Monate vor Beginn der Begegnung per E-Mail an zsb@dfjw.org geschickt werden. Dazu gehören: 

Es muss ein Gegenbesuch im Partnerland stattfinden und dieser muss im Antrag angegeben werden (ohne, dass schon genaue Daten feststehen). Das Projekt muss durch den Projektträger mit einem angemessenen Anteil kofinanziert werden (das DFJW kann nicht zu 100% alle Kosten finanzieren). Dazu können auch Eigenmittel, die Beiträge der Teilnehmenden und andere Drittmittel zählen.

Antragsfrist: Bis 3 Monate vor Beginn der Begegnung

 

Wer muss den Antrag stellen?

*Antrag auf Förderung von bilateralen Gruppenprojekten im Präsenzformat:
- Bei Anreise nur einer Gruppe wird der Antrag vom Projektträger der anreisenden Gruppe gestellt.
- Bei Anreise beider Gruppen wird der Antrag vom Projektträger des Landes, in dem das Projekt stattfindet, gestellt.

*Antrag auf Förderung von hybriden oder digitalen Gruppenprojekten: Der Antrag wird vom deutschen oder französischen Projektträger gestellt.

*Für Begegnungen in einem weiteren Land stellt der deutsche oder französische Partner den Förderantrag. Die Länder, die für eine Förderung infrage kommen, sind in unserem Glossar (ab Seite 24 unserer Richtlinien) aufgeführt.

*Antrag auf Förderung von sonstigen Projekten (1234-Projekte) : Der Antrag wird vom deutschen oder französischen Projektträger gestellt.

Wenn Sie einer Kunsthochschule angehören, müssen Sie den Antrag über die Hochschulseminare einreichen. 

Die Vorteile des Programms

  • 1° Eine interkulturelle Bereicherung

    In bilateralen oder internationalen Workshops oder Kursen können sich die Teilnehmenden gegenseitig und durch eigene interkulturelle Erfahrungen bereichern. Der für die Kunst so wichtige Dialog zwischen den Kulturen steht im Mittelpunkt dieser Begegnungen. 

  • 2° Ein gemeinsames Projekt

    Bei einer Ausstellung oder einer Aufführung als Ergänzung zu jeder Begegnung arbeiten die Teilnehmenden zusammen auf ein gemeinsames Ziel hin. Dabei können sich alle mit vielen verschiedenen Inspirationen auseinandersetzen und lernen, an einem künstlerischen Gemeinschaftsprojekt zu arbeiten.

  • 3° Ein europäisches Kunstnetzwerk

    Im Rahmen dieser Begegnung knüpfen die jungen Kunstschaffenden dauerhafte Kontakte. Sie bauen Brücken zwischen europäischen Kulturen und darüber hinaus. Zudem erweitern sie ihr berufliches Netzwerk und es entstehen neue kreative Projekte.

FAQ / Tipps & Tricks

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Finden Sie die Antworten auf Ihre Fragen in unseren FAQs.

Antragstellung

Wann muss der Antrag gestellt werden?

Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag muss zusammen mit einem vorläufigen Programm mindestens drei Monate vor Projektbeginn per E-Mail an den Zentralen Servicebereich (ZSB) des DFJW (zsb@dfjw.org).

Falls Ihre Organisation einer DFJW Zentrale angehört, müssen Sie Ihren Antrag an die Zentrale (z.B. für Berufsschulen an die zuständige Schulbehörde) schicken.

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Wer stellt den Antrag?

  1. Die reisende Gruppe stellt den Antrag für die Fahrt ins Partnerland.
  2. Übernachten die deutsche und die französische Gruppe gemeinsam an einem Drittort, stellt die im Land der Begegnung ansässige Einrichtung im Namen beider Gruppen den Antrag und verwaltet die Kosten.
  3. Bei Begegnungen in einem anderen Land als Deutschland oder Frankreich muss der deutsche oder der französische Partner den Antrag stellen.
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Wie viele Anträge müssen bei mehreren Projektphasen gestellt werden?

Pro Projektphase und Begegnung muss ein gesonderter Antrag gestellt werden. Eine Projektphase grenzt sich von anderen Projektphasen durch zeitlichen Abstand, verschiedene Orte zur Übernachtung oder verschiedene Begegnungsformate (Präsenz, hybrid, online) ab. Pro Projektphase können Projektkosten für maximal 10 Tage gefördert werden.

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Wie wird die Projektdauer berechnet?

Der Tag der Ankunft und der Tag der Abreise zählen zusammen als ein Programmtag. Beispiel: Bei Ankunft am Montag und Abreise am Freitag beträgt die Projektdauer vier Programmtage. Es können aber auch der Einfachheit halber nur die Übernachtungen gezählt werden.

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Wie wird die Luftlinienentfernung bei alternativlosen Flugreisen berechnet?

Die Luftlinienkilometer können mit Hilfe dieses Rechners berechnet werden: https://calculator-distance.netlify.app/

Hinweis: Flugreisen können bei der Förderung nur berücksichtigt werden, wenn die voraussichtliche Reisedauer von Fernbahnhof zu Fernbahnhof mit der Bahn mehr als 8 Stunden beträgt.

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Muss die Summe der Ausgaben genau mit der Summe der Einnahmen übereinstimmen?

Ja, Ausgaben und Einnahmen müssen ausgeglichen sein (gleicher Betrag). Um die Bilanz auszugleichen, müssen andere Finanzierungsquellen bei den Einnahmen eingetragen werden.

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Voraussetzungen zur Förderung

Wie viele Begleitpersonen müssen an einem Austausch teilnehmen?

Es muss mindestens 2 Personen (eine Person pro Land) geben, die die Begegnung anleiten und begleiten.

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Muss ein Gegenbesuch stattfinden?

Ja, es muss ein Gegenbesuch in jedem Partnerland stattfinden und dieser muss bzw. diese müssen im Antrag angegeben werden (auch wenn genaue Daten noch nicht feststehen). Der Gegenbesuch kann durchaus in einem anderen Schul- oder Kalenderjahr stattfinden.

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Werden Projekte ohne Begegnung von deutschen und französischen Teilnehmenden bezuschusst?

Für Projekte, bei denen keine Begegnung mit Teilnehmenden aus beiden Ländern vorgesehen ist, kann das DFJW ggf. eine 1234-Förderung (max. Pauschalförderung in Höhe von 1234 €) vergeben. Bitte beachten Sie, dass für diese Projektart das Formular für „Sonstige Projekte“ auszufüllen ist.
www.dfjw.org/programme-aus-und-fortbildungen/1234-projekte#1 

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Bis zu welchem Alter können junge Menschen gefördert werden?

Bei Projektbeginn können Studierende bis maximal 30 Jahre gefördert werden, junge Berufstätige und Auszubildende bis maximal 35 Jahre.

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Erhöhen bestimmte Projektthemen die Chance auf Förderung?

Ja, das DFJW hat Schwerpunktthemen (Orientierungen). Die aktuellen Orientierungen finden Sie hier: www.dfjw.org/sites/default/files/media/orientierungen-2023-2025.pdf 

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Welche Projektkosten fördert das DFJW nicht?

Folgende Kosten werden nicht übernommen: rein touristische Aktivitäten, Freizeitbeschäftigungen, Visagebühren, Stornierungskosten, Versicherungen, Kosten für die Vorbereitung der Begegnung wie Honorar- oder Personalkosten, Sozialversicherungsbeiträge, Trinkgelder, Taxikosten, Investitionsausgaben (Ausnahmen: siehe Richtlinien), Geschenke, Sprachkurse, Ausgaben aus einem anderen Haushaltsjahr, gewerbliche Projekte mit Gewinnerzielungsabsicht, Baumaßnahmen (Infrastrukturprojekte) oder Ausgaben, die nicht im direkten Zusammenhang mit dem Projekt stehen.

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Wie viele Übernachtungen muss ein förderfähiges Projekt haben?

Das DFJW fördert Gruppenaustausche, die mindestens 4 und maximal 21 Übernachtungen vor Ort umfassen. Einzig bei grenzüberschreitenden Begegnungen kann das Austauschprojekt in 2 bis 4 Phasen innerhalb eines Kalenderjahres aufgeteilt werden.

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Förderbestimmungen

Wie viele Begleitpersonen können gefördert werden?

In der Regel kann für 5 Teilnehmende an einem Gruppenprojekt 1 Leitungsperson gefördert werden.

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Sind die Förderungen des DFJW mit anderen Förderungen kumulierbar?

Ja, die Förderungen sind z. B. mit Erasmus+ kumulierbar, aber nicht mit den Förderungen vom Deutsch-Französischen Bürgerfonds oder ProTandem.

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Wie werden Online-Begegnungsformate finanziert?

Das DFJW finanziert bis zu 80 % der folgenden Kosten: Honorarkosten (Dolmetscher:innen, Referent:innen, Animateur:innen, Techniker:innen usw.), zeitlich begrenzte Kosten von Miete oder Geräten. Es können generell hybride Projekte (in Präsenz- und Onlineformat) gefördert werden und in Ausnahmefällen auch Projekte, die zu 100 % online stattfinden.

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Welche Kosten werden bei der Absage von Teilnehmenden übernommen?

Das DFJW übernimmt keine Kosten, die durch die Absage von eingeplanten Teilnehmenden entstehen, unabhängig vom Grund der Absage (Krankheit, Wetter oder andere Gründe).

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Können Projekte vollständig finanziert werden?

Nein, jedes Projekt soll vom Projektträger mit einem angemessenen Anteil kofinanziert werden. Dazu können Eigenmittel, die Beiträge der Teilnehmenden und andere Drittmittel zählen. Das DFJW darf keine Gesamtförderung von Projekten übernehmen.

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Kann eine Förderung nur in Teilen in Anspruch genommen werden?

Es ist möglich, nur für einen Teil der anfallenden Kosten eine Förderung zu beantragen. Dies kann erforderlich sein, wenn beispielsweise andere Fördermittelgeber keine Förderung von Reisekosten zulassen.

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Wie werden Kosten für Sprachanimation gefördert?

Im Rahmen der Sprachförderung wird ein Pauschalzuschuss von max. 170 € pro Tag gewährt, sofern eine Sprachanimation mit einer Mindestdauer von einer Stunde organisiert wird. Um dies nachzuweisen, müssen die Zeiten der Sprachanimation im Programm sowie die spezifische Arbeit, die in diesem Bereich geleistet wurde, im Abschlussbericht erläutert werden. Kosten für Sprachkurse werden nicht gefördert.

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Muss die Anzahl an Teilnehmenden aus Deutschland und Frankreich ausgeglichen sein?

Ja, bei bilateralen Gruppenprojekten soll die Anzahl der Teilnehmenden aus Deutschland und Frankreich ausgeglichen sein (möglichst 50 % aus jedem Land, aber mindestens ein Drittel aus einem der beiden Länder).

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Gibt es einen förderfähigen Höchstbetrag der Onlinephase bei hybriden Begegnungen?

Ja, die Onlinephase hybrider Begegnungen kann mit maximal 3000 € bezuschusst werden. Die Förderung für den Präsenzteil wird wie eine klassische Begegnung gefördert.

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Können die einzelnen bewilligten Fördersätze auf die Gesamtkosten übertragen werden?

Ja, die Gesamtförderung kann für alle förderfähigen Kosten (Fahrt-, Basis- und Projektkosten) genutzt werden. Ausgenommen davon sind allerdings Sprachförderkosten.

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Fahrtkosten

Werden Flugreisen gefördert?

Flugreisen können nur berücksichtigt werden, wenn die voraussichtliche Reisedauer von Fernbahnhof zu Fernbahnhof mit der Bahn mehr als 8 Stunden beträgt.

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Können Fahrtkosten zu mehreren Projektorten gefördert werden?

Die erste und letzte Reise zählen zu den Fahrtkosten (weitere Fahrten oder auch Fahrtkosten vor Ort können bei den Projektkosten abgerechnet werden). Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der einfachen Strecke. Bei unterschiedlichen Abfahrts- und Rückfahrtsorten wird die gesamte Kilometerzahl für die Hin- und Rückfahrt halbiert. Der maximale Zuschuss für Fahrtkosten ist 0,16 €/km.

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Bewilligung

Gibt es eine Anzahlung nach der Bewilligung?

Der Antragssteller erhält eine erste Rate in Höhe von 60 % der provisorischen Fördersumme. Nach Einreichung und Kontrolle der Abrechnung wird die Restzahlung getätigt. Falls es weniger Ausgaben gibt oder Ausgaben nicht vom DFJW übernommen werden können, wird die Restzahlung angepasst oder es ist ggf. eine Rückzahlung nötig.

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Trilaterale Begegnungen

Welche Länder kommen für förderfähige trilaterale Begegnungen infrage?

Für trilaterale Begegnungen kommen grundsätzlich die Länder Mittel- und Osteuropas (MOE) und Südosteuropas (SOE)südliche und östliche Mittelmeeranrainerländer sowie europäische Länder in Krisensituationen infrage. Es ist möglich, trilaterale Projekte mit anderen europäischen Ländern zu organisieren, wenn dabei einer der Themenschwerpunkte des DFJW abgedeckt wird. 

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Wie viele Teilnehmende aus einem anderen Land können an einem Austausch teilnehmen?

Das DFJW kann trilaterale Gruppenprojekte fördern, an denen Teilnehmende aus einem weiteren Land beteiligt sind. Pro Projekt soll der Anteil an Teilnehmenden aus einem weiteren Land ein Drittel der gesamten Anzahl der Teilnehmenden nicht überschreiten. Es müssen mindestens 4 Personen aus einem anderen Land am Projekt teilnehmen.

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Besonderer Förderbedarf - Berufsbereich

Wie lautet die Definition von jungen Menschen mit besonderem Förderbedarf?

Administrativer Begriff für die Bezeichnung von jungen Menschen, die Benachteiligungen und/oder Diskriminierung erfahren, welche dazu führen, dass ihr Zugang zu internationaler Mobilität erschwert oder eingeschränkt ist.
Siehe Eintrag „Junge Menschen mit besonderem Förderbedarf“ im Glossar am Ende der Richtlinien: www.dfjw.org/richtlinien 

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Wann dürfen erhöhte Basiskosten bei Gruppenbegegnungen beantragt werden?

Erhöhte Basiskosten dürfen nur für junge Menschen mit besonderem Förderbedarf und ggf. für ihre Begleitpersonen während des Projekts beantragt werden, sofern die Begleitpersonen tatsächlich die betreffenden Teilnehmenden begleiten und für diese zuständig sind.

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Erhalten Jugendliche mit besonderem Förderbedarf einen zusätzlichen Förderzuschuss?

Ja, es kann eine erhöhte Pauschale für Basis- und Projektkosten beantragt werden.

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