Der Vertrag über die deutsch-französische Zusammenarbeit, der am 22. Januar 1963 von Staatspräsident Charles de Gaulle und Bundeskanzler Konrad Adenauer im Élysée-Palast in Paris unterzeichnet wurde, gilt als das Symbol der deutsch-französischen Aussöhnung. Die Annäherung zwischen den beiden Ländern begann jedoch nicht mit diesem Vertrag. Der Vertrag konnte nur unterzeichnet werden, weil die Grundlagen für eine Vereinbarung zwischen Regierungen und Unternehmen in den Jahren zuvor gelegt worden waren. Beispiele hierfür sind der Schuman-Plan von 1950, die ersten Städtepartnerschaften seit Beginn der 1950er Jahre oder die beiden Reisen Adenauers und de Gaulles nach Frankreich und Westdeutschland im Juli bzw. September 1962, bei denen sie sich der Unterstützung beider Gesellschaften für diese Annäherung versicherten.
Dem Vertrag geht eine gemeinsame Erklärung voraus, in der nur die „Versöhnung“ als „historisches Ereignis, das die Beziehungen zwischen den beiden Völkern tiefgreifend verändert“ erwähnt wird. Im ersten Teil des Vertrags „Organisation“ (I.) werden regelmäßige Konsultationen zwischen den Staats- und Regierungschefs und ihren Ministern festgelegt. Dieser organisatorische Rahmen wird durch den Teil II „Programm“ ergänzt. In den Auswärtigen Angelegenheiten (II.A.) muss vor jeder wichtigen Entscheidung „so weit wie möglich eine gleichgerichtete Haltung erlangt werden“. In der Verteidigungspolitik (II.B.) bemühen sich beide Länder, „ihre Auffassungen einander anzunähern, um zu gemeinsamen Konzepten zu gelangen“. Schließlich präzisieren beide Seiten ihre Zusammenarbeit im Bereich Bildung und Jugend (II.C.), um den Unterricht in der Partnersprache zu intensivieren und die Zusammenarbeit in Wissenschaft und Hochschulbildung auszubauen. Darüber hinaus wird die Einrichtung eines Deutsch-Französischen Jugendwerks (DFJW) angekündigt. Es soll am 5. Juli 1963 auf dem ersten deutsch-französischen Gipfeltreffen in Bonn gegründet werden. Da Bildungsfragen in den Zuständigkeitsbereich der Bundesländer fallen, wurde das Amt einer bzw. einem Bevollmächtigten für Kultur- und Bildungsbeziehungen mit Frankreich geschaffen. Es wird von einer Ministerpräsidentin bzw. einem Ministerpräsidenten eines Bundeslandes ausgeübt. Die Person arbeitet mit der französischen Bildungsministerin bzw. dem französischen Bildungsminister zusammen.
Die wirtschaftliche Zusammenarbeit ist nicht Bestandteil des Vertrags. Schon damals gab es jedoch enge Kontakte zwischen Wirtschaftsakteuren aus beiden Ländern. Die wirtschaftliche Zusammenarbeit wird nur am Rande erwähnt, um nicht in den Zuständigkeitsbereich der Europäischen Gemeinschaft einzugreifen; die Römischen Verträge waren 1957 unterzeichnet worden. Auch die Kulturpolitik taucht über Bildung und Jugend hinaus nicht im Vertrag auf. In der Bundesrepublik sind diese Fragen bis heute Ländersache. Vor allem auf französischer Seite wollte das Außenministerium in Konkurrenz zum neuen Kulturministerium nicht zulassen, dass der Minister und Schriftsteller André Malraux für die kulturellen Beziehungen Frankreichs zu Deutschland zuständig war.
Der Vertrag war in seiner rechtlichen Form weitgehend improvisiert. Ursprünglich wollten beide Regierungen ein Protokoll unterzeichnen. Um aber die Anfechtung durch die für Bildung zuständigen Bundesländer zu vermeiden, war ein Vertrag notwendig, der eine Debatte und die Ratifizierung durch beide Parlamente vorsah. Im Juni 1963 setzte der Deutsche Bundestag nach heftigen Debatten die Aufnahme einer Präambel durch, in der klargestellt wurde, dass die Zusammenarbeit mit Frankreich weder das Verhältnis zu den Vereinigten Staaten von Amerika – insbesondere die Einbindung der Bundesrepublik in die NATO – noch die bestehende Europäische Gemeinschaft („Europa der Sechs“) in Frage stellte. De Gaulle reagierte verärgert und behauptete, dass der Vertrag nun bedeutungslos sei. Das folgende Jahrzehnt war geprägt von deutsch-französischen politischen Spannungen zwischen den Nachfolgern Adenauers auf der einen und de Gaulles und später Pompidous auf der anderen Seite. Die gesellschaftlichen Beziehungen, insbesondere der Jugendaustausch und die Städtepartnerschaften, nahmen jedoch deutlich zu. Seit Mitte der 1970er Jahre wurde der Vertrag zum Rahmen für die Vertiefung der bilateralen Verständigung und Partnerschaft. Seit dem 20-jährigen Bestehen des Élysée-Vertrags wird dessen Symbolik regelmäßig hervorgehoben. Die deutsch-französische „Versöhnung“ wurde zu einem unverzichtbaren Bestandteil des bilateralen Diskurses.
Gewiss haben Paris, Bonn oder Berlin nicht immer gemeinsame Positionen in der Außen- und Verteidigungspolitik geteilt. Selbst im Bildungsbereich wurden nicht alle Ziele erreicht. Die Stärke des Vertrags liegt jedoch in den regelmäßigen Konsultationen und den vielfältigen Maßnahmen für die junge Generation. Fünfzig Jahre nach seiner Unterzeichnung war angesichts neuer gesellschaftlicher Herausforderungen eine Überarbeitung nötig. Der Aachener Vertrag vom Januar 2019 wird oft als „Élysée-Vertrag 2.0“ bezeichnet.