Vorstellung des Programms

Das DFJW fördert deutsch-französischer Schulprojekte im Rahmen folgender Programme: 

  • Schulaustausch am Ort des Partners
  • Drittortbegegnungen 
  • Trilateraler Schulaustausch
  • Schulbegegnungen grenznaher Partner 
  • Besondere Projekte bzw. Ausschreibungen (zum Beispiel: IN-Projekte und FOKUS

Alle Informationen zu den verschiedenen Programmen und den Fördermöglichkeiten finden Sie weiter unten.

Wie kann man einen Zuschuss beantragen?

Schulaustausch am Ort des Partners 

Um einen Zuschuss zu beantragen, müssen Sie auf die Online-Plattform gehen.

Hinweis: Jede Einrichtung (in Deutschland und in Frankreich) muss einen eigenen Antrag stellen, um eine Förderung für die Teilnahme an einem Austausch zu erhalten.

Welche Zuschüsse gibt es?

Das DFJW gewährt den Einrichtungen in Abhängigkeit von der jeweiligen geografischen Entfernung einen Zuschuss zu den Reisekosten für maximal 35 Schüler:innen.

Für Schulen in herausfordernden Lagen können höhere Zuschüsse bewilligt werden.

Welche Bedingungen müssen für eine Förderung erfüllt sein?

Die Mindestdauer einer Begegnung beträgt 4 volle Tage, d. h. 4 Übernachtungen vor Ort. Die Höchstdauer beläuft sich auf 21 Tage.

Antragsfrist: je nach den Terminvorgaben der Schulbehörde

Weitere Informationen

Drittortbegegnungen 

Um einen Zuschuss beim DFJW zu beantragen, muss die Einrichtung des Landes, in dem die Begegnung stattfindet, dieses Formular ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit dem Programm an folgende Adresse schicken: zsb@dfjw.org. Pro Begegnung ist ein einziger Antrag einzureichen. Setzen Sie die zuständige Schulbehörde in Kopie der E-Mail. 

Welche Bedingungen müssen für eine Förderung erfüllt sein?

Die Mindestdauer einer Begegnung beträgt 4 volle Tage, d. h. 4 Übernachtungen vor Ort. Die Höchstdauer beläuft sich auf 21 Tage. Das DFJW kann einen Zuschuss für maximal 70 Teilnehmende gewähren. Der Anteil der Schüler:innen aus Deutschland und Frankreich muss ausgewogen sein.

Welche Zuschüsse sind möglich?

Das DFJW gewährt den Einrichtungen einen Zuschuss zu den Reisekosten und den Basiskosten. Für Einrichtungen mit besonderen Förderbedarf können höhere Zuschüsse bewilligt werden.

Antragsfrist: mindestens drei Monate vor Beginn der Begegnung und bis spätestens 31. Januar des betreffenden Jahres für Begegnungen bis Juli bzw. bis 31. Mai des betreffenden Jahres für Begegnungen zwischen September und Dezember

Weitere Informationen

Trilateraler Schulaustausch 

Um einen Zuschuss beim DFJW zu beantragen, müssen Sie dieses Formular ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit dem Programm und dem pädagogischen Konzept an folgende Adresse schicken: zsb@dfjw.org. Setzen Sie die zuständige Schulbehörde unbedingt in Kopie der E-Mail.

Damit das DFJW eine trilaterale Begegnung fördern kann, sollten bei der Konzeption und Organisation des Projekts einige Leitlinien beachtet werden:

  • Drei Begegnungsphasen, eine je Land
  • Eine Projektdauer von 1 bis 3 Jahren
  • Eine Begegnungsdauer von jeweils 4 bis 21 Tagen
  • Maximal 60 Teilnehmende (inklusive Betreuende)
  • Eine ausgewogene Zahl von Teilnehmenden aus den 3 Ländern
  • Eine gleichberechtigte Mitwirkung der Organisationen in den 3 Ländern an der Konzeption des Projekts
  • Alle 3 Sprachen werden beim Austausch verwendet.
  • Das DFJW kann trilaterale Projekte nur fördern, wenn sie einem der Schwerpunktthemen des DFJW oder einem seiner Jahresthemen entsprechen. Darüber hinaus kann das DFJW Projekte fördern, wenn ein besonderes Interesse an der Bearbeitung des jeweiligen Themas mit dem ausgewählten Land besteht.

Welche Zuschüsse sind möglich?

Das DFJW gewährt den Einrichtungen einen Zuschuss zu den Reisekosten und den Basiskosten.

Frist für die Beantragung eines Zuschusses: spätestens drei Monate vor Beginn der Begegnung

Für weitere Informationen zu trilateralen Begegnungen: Link 

Schulbegegnungen grenznaher Partner

Das DFJW fördert deutsch-französische Projekte zwischen Einrichtungen in Grenzregionen.

Welche Bedingungen müssen für eine Förderung erfüllt sein?

Projekte im grenznahen Raum müssen aus 2 bis 4 Kurzphasen im Kalenderjahr bestehen. Die Mindestgesamtdauer beträgt 4 volle Kalendertage. Die Projekte müssen mindestens teilweise im jeweils anderen Land stattfinden.

Der Partner, bei dem die erste Projektphase stattfindet, stellt im Namen der beiden Partner einen Gesamtantrag für die Teilnehmenden aus Deutschland und Frankreich. Dieser Antrag deckt alle Projektphasen ab.

Welche Zuschüsse sind möglich?

Pro Projekt wird nur ein Zuschuss gewährt, unabhängig von der Zahl und vom Format der Projektphasen.

Weitere Informationen

Frist für die Beantragung eines Zuschusses: 1 Monat vor dem Beginn der Begegnung 

Um einen Zuschuss zu beantragen, füllen Sie dieses Formular aus und schicken es an zsb@dfjw.org.

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