Den Deutsch-Französischen Tag gibt es auch in ihrer Nähe!
Finden Sie über unsere interaktive Karte heraus, welche Projekte in ihrer Region angeboten werden.
Am 22. Januar 2020 findet der 17. Deutsch-Französische Tag statt. Diesen stellen der Kulturbevollmächtigte für die deutsch-französischen Beziehungen, Armin Laschet und der französische Erziehungsminister Jean-Michel Blanquer unter das Thema „Deutschland und Frankreich: gemeinsam im Kampf gegen Antisemitismus und Rassismus“.
Das DFJW unterstützt diese Initiative und schließt sich dieser mit der thematischen Ausrichtung seiner Projektausschreibung zum Deutsch-Französischen Tag an.
Frist
Bewerbungen können bis zum 11. November 2019 mithilfe des Online-Formulars.
Teilnahmebedingungen
Mit dieser Ausschreibung unterstützt das DFJW Projekte, die sich der oben genannten Thematik annehmen und die rund um den Deutsch-Französischen Tag, zwischen dem 18. Januar und dem 9. Februar 2020, stattfinden.
Das Projektformat ist frei wählbar: Sport-, Musik- oder Kulturveranstaltungen, Multimediaprojekte, Aufführungen, Ausflüge, Ausstellungen, Theaterstücke, Begegnungen, Flashmobs usw.
Projektanträge können gestellt werden von: schulischen und universitären Einrichtungen, Einzelpersonen, Jugendlichen, Vereinen und Verbänden der Jugendarbeit, Stadtteilzentren oder -vereinen, Institutionen, Partnerschaftskomitees usw.
Auswahl
Folgende Projekte werden vorrangig gefördert:
- Projekte für junge Menschen, die keinen Zugang zu Mobilitätsprogrammen haben
- Projekte gegen Diskriminierung und für Vielfalt in unseren Gesellschaften
- Projekte zu aktuellen Europathemen
- Projekte an öffentlichen Orten/öffentlichkeitswirksame Projekte
- Projekte von jungen Menschen für junge Menschen
- Innovative und kreative Projekte
Zielgruppen der Projekte
Politisch engagierte Jugendliche, Schulklassen, junge Menschen aus benachteiligten Sozialräumen, Jugendliche mit besonderem Förderbedarf, Berufsschulen, junge Menschen ohne Austauscherfahrungen, Hochschulen...
Finanzierung und Unterstützung
Gemäß Artikel 3.5.5. „Besondere Veranstaltungen und Partnerschaften“ der Richtlinien bezuschusst das DFJW die ausgewählten Projekte mit einem finanziellen Beitrag in Höhe von 300 Euro.
Das DFJW empfiehlt den Projektverantwortlichen, zusätzliche Finanzierungsquellen (Organisationen, Stiftungen, Unternehmen usw.) aufzutun, solange die Sichtbarkeit des DFJW gewährleistet ist.
Die Projektorganisator*innen sind für die inhaltliche und logistische Vorbereitung sowie für die Projektdurchführung verantwortlich.
Kommunikation und Sichtbarkeit
Die Projekte, sowie die dazu relevanten Informationen, werden in einer interaktiven Karte auf der DFJW Internetseite sichtbar sein. Das DFJW kann die Bilder, Musik und Videos auf dieser Seite für seine eigene Öffentlichkeitsarbeit nutzen.
Die Projektverantwortlichen verpflichten sich, die Beteiligung des DFJW deutlich sichtbar zu machen (z.B. unter Verwendung des offiziellen Banners, mit dem DFJW-Logo auf Kommunikationsträgern und über den Hashtag #JFA20 oder #DFT20 in den sozialen Netzwerken und im Internet).
Darüber hinaus verpflichten sich die Projektverantwortlichen, die lokalen Medien über das Projekt samt Beteiligung des DFJW zu informieren. Nachweise über die Sichtbarkeit des DFJW sind mit der Projektdokumentation einzureichen. Ein Kommunikationskit steht den Projektträger*innen zur Verfügung: Dieser enthält Programmbroschüren des DFJW, Werbemittel, ein Webbanner und eine Vorlage für eine Pressemitteilung, die sie an ihr Projekt anpassen und an (lokale) Medienvertreter*innen schicken können.
Antragsverfahren
Die Projektauswahl nimmt das DFJW vor. Die Antragsteller werden gegen Ende November über die Auswahl informiert. Anschließend müssen die unterschriebenen Vereinbarungen der ausgewählten Projekte im Original in doppelter Ausführung per Post an das DFJW geschickt werden.
Pro Projekt kann nur ein Antrag eingereicht werden. Sollten mehrere Partner ein gemeinsames Projekt planen, stellt ein Partner stellvertretend für alle den Antrag.
Jede Änderung (Ort, Datum, Inhalt) nach Projektauswahl muss dem DFJW umgehend mitgeteilt werden.
Projektabrechnung
Alle Nachweise müssen bis spätestens zum 22. März 2020 per Post an das DFJW zu Händen von Florence Saby-Siskos geschickt werden. Dazu gehören:
- Projektbericht (1 DIN A4-Seite einschließlich qualitative Projektbilanz und quantitative Projektbilanz unter Angabe von Zahlen zum erreichten Publikum, sowie zum Anteil an jungen Menschen mit besonderem Förderbedarf und Kinder unter 12 Jahren)
- Audiovisuelle Projektdokumentation (Film, Fotos, usw.), aus der die Präsenz des DFJW hervorgeht: Bitte vergewissern Sie sich, dass sie die Bildrechte und Einverständniserklärungen besitzen.
- die unterschriebene Vereinbarung im Original in doppelter Ausführung
- Bankverbindung
Nur vollständige Unterlagen können bearbeitet werden.
Abrechnungen, die nach dem 22. März 2020 eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden.
Übersicht
- 11. November 2019: Einsendeschluss der Bewerbungen
- Mitte November 2019: Projektauswahl durch das DFJW - Mitteilung der Entscheidung an die Antragsteller gegen Ende des Monats
- Anfang Dezember 2019: Versand des Kommunikationskits an die Projektträger
- Mitte Januar 2020: Interaktive Karte wird online gestellt
- 18. Januar bis 09. Februar 2020: Projektdurchführung
- Spätestens bis zum 22. März 2020: Übermittlung des Abschlussberichts, der Projektdokumentation, der unterzeichneten Vereinbarung im Original in doppelter Ausführung und der Bankverbindung an das DFJW
Kontakt
Florence Saby-Siskos und Daniela Schwegler
jfa-dft@dfjw.org
Tel.: +49 30 288 757 0
Tel.: +33 1 40 78 18 32