90 Prozent der Treibhausemissionen eines Jugendaustauschs entstehen bei der An- und Abreise. DFJW-geförderte Projekte sollen so gestaltet sein, dass Treibhausgas-Emissionen so gering wie möglich gehalten werden. Es gibt jedoch auch Reiseziele, die mit dem Zug oder Bus nicht erreichbar sind, beispielsweise bei geographisch weit entfernten Distanzen in Europa, bei Reisen in den Maghreb oder in die französischen Überseegebiete.
Das DFJW verpflichtet sich und seine Projektträger, bei der Projektorganisation und -durchführung ressourcenschonend vorzugehen und unterstützt dementsprechend umweltbewusstes und klimasensibles Handeln. Bei vergleichbaren Projektanträgen kann das DFJW bei der Auswahl klimasensiblen Projekten einen Vorrang gewähren.
Bei Individualprojekten soll der Zuschuss zu den Fahrtkosten die Nutzung von klimafreundlichen Verkehrsmitteln ermöglichen.
Bei Gruppenprojekten und Sonstigen Projekten können Flugreisen dann gefördert werden, wenn die voraussichtliche Reisedauer mit dem Zug von Fernbahnhof zu Fernbahnhof mehr als 8 Stunden beträgt. Es gilt ein einheitlicher Satz von 0,16 €/km. Bei Fahrten mit dem Auto gilt für alle Insassen derselbe Pauschalsatz. Mautgebühren, Tank- oder Taxikosten können nicht erstattet werden.